Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Sachsen Landkreis Leipzig Geithain

Hebesätze Geithain

Landkreis Leipzig · AGS 14729150 · 6.816 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Geithain, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
385 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
350 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Geithain aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 385 %. Der Median Landkreis Leipzig liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.

Wie Geithain bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Geithain im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 113-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Geithain vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Geithain, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Geithain 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Geithain 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Leipzig 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Leipzig mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Geithain auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Leipzig mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Geithain Grundsteuer B
Bad Lausick 400 % 0 Prozentpunkte 380 %
Böhlen 400 % 0 Prozentpunkte 380 %
Borna 400 % 0 Prozentpunkte 420 %
Brandis 400 % 0 Prozentpunkte 340 %
Grimma 400 % 0 Prozentpunkte 340 %

Wie viel Gewerbesteuer in Geithain anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Geithain und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Geithain ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Geithain

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Geithain?

400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Geithain?

385 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Geithain hoch?

Geithain liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Leipzig von 400 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Geithain per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Geithain
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.