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Hebesätze Trebsen/Mulde
Trebsen/Mulde setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 410 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Leipzig liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 410 % aus.
Wie Trebsen/Mulde bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Trebsen/Mulde im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 410 % setzen bundesweit 177 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 333 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 210-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Trebsen/Mulde im Zahlenvergleich
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Trebsen/Mulde | 410 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Trebsen/Mulde | 410 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Leipzig | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
Von 30 Gemeinden im Landkreis Leipzig mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Trebsen/Mulde auf Platz 19, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Trebsen/Mulde | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Belgershain | 410 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Bennewitz | 410 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Groitzsch | 410 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Rötha | 410 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Zwenkau | 410 % | 0 Prozentpunkte | 352 % |
Gewerbesteuer in Trebsen/Mulde an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 410 % ergibt das 13.704,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Zuständig für die Festsetzung ist Trebsen/Mulde selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Trebsen/Mulde noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Trebsen/Mulde
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Trebsen/Mulde?
In Trebsen/Mulde gilt ein Hebesatz von 410 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.704,25 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Trebsen/Mulde?
Die Grundsteuer B liegt bei 350 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Trebsen/Mulde hoch?
Trebsen/Mulde liegt 10 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Leipzig von 400 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Trebsen/Mulde per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.