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Sachsen Landkreis Leipzig Pegau

Hebesätze Pegau

Landkreis Leipzig · AGS 14729350 · 6.585 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Pegau, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
430 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
350 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Pegau beträgt 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Leipzig liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.

Ist der Hebesatz in Pegau hoch?

1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Pegau im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 120-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Pegau ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Pegau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Pegau 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Pegau 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Leipzig 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Leipzig mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pegau auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Pegau liegt

Gemeinden im Landkreis Leipzig mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Pegau Grundsteuer B
Bad Lausick 400 % 0 Prozentpunkte 380 %
Böhlen 400 % 0 Prozentpunkte 380 %
Borna 400 % 0 Prozentpunkte 420 %
Brandis 400 % 0 Prozentpunkte 340 %
Geithain 400 % 0 Prozentpunkte 385 %

Was der Hebesatz in Pegau in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Pegau nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Pegau noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pegau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pegau?

In Pegau gilt ein Hebesatz von 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pegau?

Pegau setzt die Grundsteuer B auf 430 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Pegau hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Leipzig von 400 % liegt Pegau genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Pegau durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Pegau
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.