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Gewerbesteuer in Städten: warum kreisfreie Städte höher liegen
Die Gewerbesteuer in Städten liegt deutlich höher als in kleineren Gemeinden: Die 106 kreisfreien Städte setzen im Berichtsjahr 2024 im Median 440 Prozent an, die 10.648 kreisangehörigen Gemeinden 380 Prozent. Bei der Grundsteuer B ist der Abstand mit 532 gegenüber 400 Prozent noch größer. Zwischen Ost und West gibt es dagegen keinen Unterschied.
Dass Städte höhere Hebesätze haben, ist eine verbreitete Annahme. Die amtlichen Zahlen bestätigen sie — und zwar deutlicher, als ein Blick auf einzelne Orte vermuten lässt. Sie zeigen aber auch, wo die Annahme nicht trägt: bei der Grundsteuer A und beim Vergleich zwischen Ost und West.
Die wichtigsten Zahlen
- Gewerbesteuer: kreisfreie Städte 440 %, kreisangehörige Gemeinden 380 % im Median
- Grundsteuer B: 532 % gegenüber 400 %
- Über 400 % Gewerbesteuer: 82 von 106 kreisfreien Städten, aber nur 1.331 von 10.648 übrigen Gemeinden
- Grundsteuer A: umgekehrt, 328 % gegenüber 345 %
- Ost und West: 381 % gegenüber 380 % bei der Gewerbesteuer
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Städten?
Verglichen werden hier die kreisfreien Städte und Stadtkreise mit allen übrigen Gemeinden. Das ist keine perfekte Trennung zwischen Stadt und Land — auch große Städte können einem Kreis angehören —, aber die einzige, die sich aus der amtlichen Gliederung eindeutig ableiten lässt.
Der Befund ist klar. Bei der Gewerbesteuer überlappen sich die mittleren Hälften beider Gruppen nicht einmal: Das untere Viertel der kreisfreien Städte beginnt bei 410 Prozent, das obere Viertel der übrigen Gemeinden endet bei 395 Prozent.
| Steuerart | Kreisfreie Städte | Kreisangehörige Gemeinden | Abstand im Median |
|---|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 440 % (410 bis 461) | 380 % (350 bis 395) | 60 Prozentpunkte |
| Grundsteuer B | 532 % (475 bis 610) | 400 % (355 bis 465) | 132 Prozentpunkte |
| Grundsteuer A | 328 % (272 bis 381) | 345 % (320 bis 385) | −17 Prozentpunkte |
Warum der Vergleich strukturell schief ist
Ein Teil des Abstands hat eine Ursache, die mit dem Hebesatz selbst nichts zu tun hat. Eine kreisfreie Stadt erfüllt die Aufgaben von Gemeinde und Kreis zugleich und muss beides aus ihren Einnahmen finanzieren. Eine kreisangehörige Gemeinde gibt dagegen einen Teil ihrer Mittel über die Kreisumlage an den Landkreis ab, der die Kreisaufgaben erledigt.
Wer die Hebesätze beider Gruppen nebeneinanderstellt, vergleicht deshalb nicht dieselbe Aufgabenlast. Wie groß dieser Anteil am Abstand ist, lässt sich aus den Hebesätzen allein nicht bestimmen; dafür wären Haushaltsdaten nötig, die diese Seite nicht führt.
Welche Städte am Rand liegen
Auch innerhalb der kreisfreien Städte ist die Spanne groß. Am unteren Rand liegt Leverkusen mit 250 Prozent, gefolgt von Coburg und Mainz mit je 310 Prozent. Am oberen Rand stehen Mülheim an der Ruhr und Oberhausen mit je 580 Prozent sowie Bonn mit 537 Prozent.
Zwischen der niedrigsten und der höchsten kreisfreien Stadt liegen damit 330 Prozentpunkte. Die vollständige Reihenfolge aller Gemeinden zeigt die bundesweite Tabelle, die Werte je Gemeinde das Silo Gewerbesteuer.
Warum es bei der Grundsteuer A umgekehrt ist
Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe. In Städten hat sie kaum Gewicht, weil es dort wenig solche Flächen gibt. Ihr Hebesatz liegt in kreisfreien Städten mit 328 Prozent im Median sogar unter dem der übrigen Gemeinden mit 345 Prozent. Der Stadt-Land-Abstand ist also keine allgemeine Eigenschaft aller Realsteuern, sondern eine der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B.
Gibt es einen Unterschied zwischen Ost und West?
Nein. Die Gemeinden der ostdeutschen Flächenländer setzen bei der Gewerbesteuer im Median 381 Prozent an, die der westdeutschen Länder 380 Prozent. Bei der Grundsteuer B sind es 402 gegenüber 400 Prozent. Ein Gefälle, wie es zwischen Städten und Gemeinden besteht, zeigt sich zwischen Ost und West nicht.
| Landesteil | Gemeinden | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ostdeutsche Flächenländer | 2.378 | 381 % | 402 % |
| Westdeutsche Länder | 8.375 | 380 % | 400 % |
Eigene Auswertung. Alle Werte stammen aus dem Realsteuervergleich mit Stichtag 31. Dezember 2024 über 10.754 Gemeinden mit belegtem Gewerbesteuer-Hebesatz. Als kreisfreie Städte gelten die 97 kreisfreien Städte und 9 Stadtkreise des Kreisverzeichnisses. Berlin ist im Ost-West-Vergleich nicht enthalten, weil es sich keinem Landesteil eindeutig zuordnen lässt. Zwei Gemeinden lassen sich im Standortvergleich gegenüberstellen, eigene Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner durchrechnen.
Häufige Fragen zur Gewerbesteuer in Städten
Ist die Gewerbesteuer in Städten höher?
In kreisfreien Städten ja: 440 Prozent im Median gegenüber 380 Prozent in den übrigen Gemeinden, Berichtsjahr 2024.
Gilt das auch für die Grundsteuer?
Für die Grundsteuer B ja, mit 532 gegenüber 400 Prozent. Bei der Grundsteuer A liegen die Städte dagegen niedriger.
Ist der Osten günstiger als der Westen?
Nein. Die Mediane unterscheiden sich um einen Prozentpunkt.
Warum sind die Städte teurer?
Unter anderem, weil kreisfreie Städte auch Kreisaufgaben finanzieren. Wie viel das erklärt, zeigen die Hebesätze allein nicht.
Welche kreisfreie Stadt hat den niedrigsten Satz?
Leverkusen mit 250 Prozent im Berichtsjahr 2024.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder | Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich | Berichtsjahr 2024 | 22. September 2026 |
| Statistisches Bundesamt | Gemeindeverzeichnis | laufend | 22. September 2026 |
| Bundesministerium der Justiz | § 16 GewStG, § 25 GrStG | geltende Fassung | 22. September 2026 |
| hebesatzatlas.de | Eigene Auswertung des Realsteuervergleichs | Stichtag 31.12.2024 | 22. September 2026 |
Stand dieser Seite: 22. September 2026. hebesatzatlas.de ordnet Hebesätze ein und bewertet keine Gemeinde; ein höherer oder niedrigerer Satz sagt nichts über die Haushaltsführung aus. Die Seite erteilt keine steuerliche Beratung. Quellenregeln unter Methodik.
Maik Möhring
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