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Grundsteuer berechnen: Messbetrag und Hebesatz
Die Grundsteuer B ergibt sich im Bundesmodell aus dem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl nach § 15 GrStG und dem Hebesatz der Gemeinde. Bei einem Grundsteuerwert von 180.000 Euro, einem Wohngrundstück mit 0,31 Promille und dem Bundesmedian von 380 % ergeben sich 212,04 Euro im Jahr, Berichtsjahr 2022.
| Grundsteuerwert | 180.000 Euro |
| Steuermesszahl nach § 15 Abs. 1 GrStG | 0,31 Promille |
| Steuermessbetrag | 55,80 Euro |
| Grundsteuer B im Jahr | 212,04 Euro |
Voreingestellt ist der Bundesmedian der Grundsteuer B von 380 %, Berichtsjahr 2022.
Die Rechnung erfolgt im Browser. Eingaben werden nicht gespeichert und nicht übertragen. Verbindlich ist allein der Grundsteuerbescheid der Gemeinde.
Die wichtigsten Zahlen
- Steuermesszahl 0,31 Promille für bebaute Wohngrundstücke nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG
- Steuermesszahl 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke und für unbebaute Grundstücke
- Bundesmedian der Grundsteuer B 380 %, Berichtsjahr 2022
- Bundesmedian der Grundsteuer A 330 %, Berichtsjahr 2022
- Sieben Bundesländer wenden ein eigenes Modell oder eigene Messzahlen an
Warum dieser Rechner nur für einen Teil der Länder rechnet
Die Grundsteuerreform hat kein einheitliches Verfahren geschaffen. Die Länder durften über eine Öffnungsklausel eigene Wege gehen, und mehrere haben davon Gebrauch gemacht. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen bewerten nicht nach dem Bundesmodell, sondern nach eigenen Flächen-, Lage- oder Bodenwertmodellen. Das Saarland und Sachsen folgen dem Bundesmodell, weichen aber bei den Steuermesszahlen ab.
Ein Rechner, der das ignoriert, liefert für rund die Hälfte der Bevölkerung ein falsches Ergebnis. Deshalb sperrt dieser Rechner die betroffenen Länder ausdrücklich, statt eine Zahl auszugeben, die nach etwas aussieht. Maßgeblich sind dort der Grundsteuermessbescheid des Finanzamts und die Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Wie die Grundsteuer im Bundesmodell berechnet wird
Die Berechnung läuft in drei Schritten und über zwei Behörden. Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert fest und setzt daraus mit der Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag fest. Die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz nach § 25 GrStG an und erlässt den Grundsteuerbescheid.
| Schritt | Grundlage | Wert |
|---|---|---|
| Grundsteuerwert laut Bescheid | Bewertungsgesetz | 180.000 Euro |
| Steuermesszahl, Wohngrundstück | § 15 Abs. 1 GrStG | 0,31 Promille |
| Grundsteuermessbetrag | § 13 GrStG | 55,80 Euro |
| Grundsteuer B bei 380 % | § 25 GrStG | 212,04 Euro |
Welche Steuermesszahl für welches Grundstück gilt
§ 15 Abs. 1 GrStG unterscheidet drei Fälle. Für unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 Bewertungsgesetz gilt 0,34 Promille. Für bebaute Grundstücke im Sinne des § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 Bewertungsgesetz, also Wohngrundstücke, gilt 0,31 Promille. Für bebaute Grundstücke im Sinne des § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8, also Nichtwohngrundstücke, gilt wieder 0,34 Promille.
Daneben sieht § 15 GrStG Ermäßigungen vor, etwa für geförderten Wohnraum und für denkmalgeschützte Gebäude. Der Rechner bildet sie nicht ab; ob sie im Einzelfall greifen, steht im Grundsteuermessbescheid.
Warum ein Vergleich mit den Werten vor 2025 nichts aussagt
Mit der Grundsteuerreform hat sich zum 1. Januar 2025 die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. An die Stelle der alten Einheitswerte sind die neuen Grundsteuerwerte getreten. Ein Hebesatz von 400 % vor diesem Datum und ein Hebesatz von 400 % danach beziehen sich damit auf verschiedene Größen; aus ihrem Vergleich folgt keine Aussage über die Steuerlast.
Wie stark die Anpassung ausfiel, zeigt Baden-Württemberg: Dort haben allein im ersten Quartal 2025 insgesamt 1.059 der 1.101 Gemeinden ihre Realsteuerhebesätze geändert. Die Regeln, nach denen hebesatzatlas.de damit umgeht, stehen unter Methodik.
Häufige Fragen zur Berechnung
Woher bekomme ich den Grundsteuerwert?
Aus dem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts. Er ist ein Grundlagenbescheid; Einwendungen gegen den Wert selbst richten sich gegen diesen Bescheid, nicht gegen den Bescheid der Gemeinde.
Warum rechnet der Rechner für Bayern nicht?
Weil Bayern ein reines Flächenmodell anwendet und keinen Grundsteuerwert im Sinne des Bundesmodells kennt. Eine Rechnung nach Bundesmodell wäre dort schlicht falsch.
Was ist mit der Grundsteuer C?
Gemeinden können auf baureife unbebaute Grundstücke einen gesonderten Hebesatz erheben. Bisher nutzen das nur wenige Gemeinden. Wo ein Wert festgesetzt ist, weist ihn die jeweilige Gemeindeseite aus; die Übersicht steht im Silo Grundsteuer.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Der Rechner bildet den gesetzlichen Rechenweg des Bundesmodells ab, ohne Ermäßigungen und ohne Befreiungen. Verbindlich ist allein der Grundsteuerbescheid. Wer die Belegregeln nachlesen will, findet sie unter Über das Projekt.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | § 15 GrStG | geltende Fassung | 10. September 2026 |
| Bundesministerium der Justiz | § 25 GrStG | geltende Fassung | 10. September 2026 |
| Statistisches Landesamt Baden-Württemberg | Realsteuerhebesätze der Gemeinden | 1. Quartal 2025 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder | Hebesätze der Realsteuern in Deutschland | Berichtsjahr 2022 | 9. September 2026 |
Stand dieser Seite: 10. September 2026. Der Rechner bildet ausschließlich das Bundesmodell ab, ohne Ermäßigungen nach § 15 GrStG und ohne Befreiungen. Er ersetzt keine steuerliche Beratung. Verbindlich sind der Grundsteuermessbescheid des Finanzamts und der Grundsteuerbescheid der Gemeinde.
Maik Möhring
Betreiber von hebesatzatlas.de. Kein Steuerberater. Diese Seite gibt die Rechtslage mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung.