Baden-Württemberg› Neckar-Odenwald-Kreis
Gewerbesteuer-Hebesätze Neckar-Odenwald-Kreis
Für die 27 Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis mit belegtem Wert ergibt sich ein Median von 380 %. Die Spanne von 290 % bis 420 % umfasst 130 Prozentpunkte, der bundesweite Median liegt bei 380 %.
Die Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis
| Gemeinde | Einwohner | Gewerbesteuer | Zum Kreismedian | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|---|
| Obrigheim | 5.397 | 290 % | −90 Prozentpunkte | 330 % |
| Elztal | 5.880 | 320 % | −60 Prozentpunkte | 300 % |
| Fahrenbach | 2.735 | 350 % | −30 Prozentpunkte | 340 % |
| Hüffenhardt | 2.049 | 350 % | −30 Prozentpunkte | 400 % |
| Neunkirchen | 1.867 | 350 % | −30 Prozentpunkte | 420 % |
| Adelsheim | 5.256 | 360 % | −20 Prozentpunkte | 400 % |
| Aglasterhausen | 4.852 | 360 % | −20 Prozentpunkte | 380 % |
| Seckach | 4.049 | 360 % | −20 Prozentpunkte | 355 % |
| Osterburken | 6.649 | 365 % | −15 Prozentpunkte | 380 % |
| Haßmersheim | 5.119 | 370 % | −10 Prozentpunkte | 360 % |
| Zwingenberg | 672 | 375 % | −5 Prozentpunkte | 420 % |
| Billigheim | 6.049 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Binau | 1.383 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Buchen (Odenwald) | 17.908 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Hardheim | 6.938 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Höpfingen | 3.062 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Limbach | 4.556 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Mudau | 4.943 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Neckarzimmern | 1.467 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Schefflenz | 3.903 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Schwarzach | 3.023 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Walldürn | 11.691 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Ravenstein | 2.975 | 390 % | +10 Prozentpunkte | 400 % |
| Rosenberg | 2.089 | 390 % | +10 Prozentpunkte | 420 % |
| Neckargerach | 2.344 | 400 % | +20 Prozentpunkte | 400 % |
| Waldbrunn | 4.765 | 400 % | +20 Prozentpunkte | 400 % |
| Mosbach | 23.432 | 420 % | +40 Prozentpunkte | 430 % |
Wo zahlt man im Neckar-Odenwald-Kreis am meisten Gewerbesteuer?
130 Prozentpunkte trennen die günstigste von der teuersten Gemeinde: Obrigheim verlangt 290 %, Mosbach 420 %. Dazwischen verteilen sich 25 weitere Gemeinden.
Wie steht der Neckar-Odenwald-Kreis im bundesweiten Vergleich da?
Von den 27 Gemeinden mit belegtem Wert liegen 5 über dem bundesweiten Median von 380 %, 11 darunter und 11 genau darauf. Der Kreismedian beträgt 380 % und damit genau so viel wie bundesweit. Unter den 294 Kreisen mit belegten Werten steht der Neckar-Odenwald-Kreis damit auf Platz 176, von unten gezählt, innerhalb des eigenen Bundeslandes auf Platz 35 von 35.
Zahlt man in den grossen Orten des Neckar-Odenwald-Kreis mehr?
Die einwohnerstärkste Gemeinde des Neckar-Odenwald-Kreis ist Mosbach mit 23.432 Einwohnern und einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 %, also 40 Prozentpunkte über dem Kreismedian. Insgesamt leben 25 Prozent der rund 145.053 erfassten Einwohner des Kreises in Gemeinden, deren Hebesatz über dem Kreismedian liegt.
Wie hoch ist die Grundsteuer B im Neckar-Odenwald-Kreis?
Der Median der Grundsteuer B beträgt 400 %, gemessen an 27 Gemeinden. Die Randwerte liegen bei 300 % und 430 %. Diese Angaben stammen aus der Zeit vor der Grundsteuerreform; ein Vergleich mit Werten ab dem 1. Januar 2025 lässt keinen Schluss auf die Steuerlast zu.
In welchem Bereich liegen die meisten Gemeinden des Neckar-Odenwald-Kreis?
Ordnet man die Gemeinden nach der bundesweiten Verteilung ein, ergibt sich für den Neckar-Odenwald-Kreis folgendes Bild: 2 im niedrigsten Fünftel, 8 im zweiten Fünftel, 12 im mittleren Fünftel, 4 im vierten Fünftel und 1 im höchsten Fünftel. Das mittlere Fünftel ist am stärksten vertreten. Die Fünftel entsprechen den Farbstufen in der Tabelle.
Welche Orte im Neckar-Odenwald-Kreis treffen den Median?
Am dichtesten am Median von 380 % liegen Billigheim mit 380 %, Binau mit 380 % und Buchen (Odenwald) mit 380 %. Wer wissen will, was im Neckar-Odenwald-Kreis typisch ist, schaut auf diese Werte und nicht auf die Extreme.
Wie viel Gewerbesteuer fällt im Neckar-Odenwald-Kreis an?
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Die Gewerbesteuer beträgt dann 9.693,25 Euro in Obrigheim und 14.038,50 Euro in Mosbach. Zwischen beiden Gemeinden des Neckar-Odenwald-Kreis liegen 4.345,25 Euro im Jahr. Maßgeblich ist allerdings die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; bestehen mehrere, wird der Messbetrag nach den §§ 28 ff. GewStG zerlegt.
Welche Kreise liegen nahe am Neckar-Odenwald-Kreis?
Direkt darunter steht Landkreis Ludwigsburg mit 380 %. Die vollständige Reihe steht auf der Landesübersicht.
Häufige Fragen
Wo zahlt man im Neckar-Odenwald-Kreis am meisten Gewerbesteuer?
Wie steht der Neckar-Odenwald-Kreis im bundesweiten Vergleich da?
Mit einem Median von 380 % liegt der Neckar-Odenwald-Kreis genau auf dem bundesweiten Wert von 380 %. Über dem Bundesmedian liegen 5 Gemeinden, darunter 11.
Zahlt man in den grossen Orten des Neckar-Odenwald-Kreis mehr?
In Mosbach, der grössten Gemeinde des Neckar-Odenwald-Kreis mit 23.432 Einwohnern, beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz 420 %.
Wie hoch ist die Grundsteuer B im Neckar-Odenwald-Kreis?
Bei der Grundsteuer B liegt der mittlere Hebesatz im Neckar-Odenwald-Kreis bei 400 %, die Spanne reicht von 300 % bis 430 %.
In welchem Bereich liegen die meisten Gemeinden des Neckar-Odenwald-Kreis?
Von den 27 Gemeinden des Neckar-Odenwald-Kreis liegen 2 im niedrigsten Fünftel, 8 im zweiten Fünftel, 12 im mittleren Fünftel, 4 im vierten Fünftel und 1 im höchsten Fünftel, gemessen an der bundesweiten Verteilung aller Hebesätze.
Welche Orte im Neckar-Odenwald-Kreis treffen den Median?
Dem Kreismedian von 380 % am nächsten liegen Billigheim mit 380 %, Binau mit 380 % und Buchen (Odenwald) mit 380 %.
Wie viel Gewerbesteuer fällt im Neckar-Odenwald-Kreis an?
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag liegt die Gewerbesteuer im Neckar-Odenwald-Kreis zwischen 9.693,25 Euro in Obrigheim und 14.038,50 Euro in Mosbach.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuer-B-Werte in dieser Tabelle stammen aus der Zeit vor der Grundsteuerreform. Zum 1. Januar 2025 hat sich die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird; aus einem Vergleich mit späteren Werten folgt keine Aussage über die Steuerlast. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Quellen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde. Keine steuerliche Beratung — siehe Methodik und Rechner.