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Baden-Württemberg Neckar-Odenwald-Kreis Höpfingen

Hebesätze Höpfingen

Neckar-Odenwald-Kreis · AGS 08225039 · 3.062 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Höpfingen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Neckar-Odenwald-Kreis liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wie Höpfingen zum Landesdurchschnitt liegt

Höpfingen liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 833 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 761-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Höpfingen im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Höpfingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Höpfingen 380 % Berichtsjahr 2024
Median Neckar-Odenwald-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Höpfingen auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Höpfingen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Höpfingen Grundsteuer B
Billigheim 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Binau 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Buchen (Odenwald) 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Hardheim 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Limbach 380 % 0 Prozentpunkte 370 %

Was die Gewerbesteuer in Höpfingen konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Höpfingen beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Höpfingen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Höpfingen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Höpfingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Höpfingen?

380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Höpfingen?

Höpfingen setzt die Grundsteuer B auf 410 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Höpfingen hoch?

Gemessen am Median Neckar-Odenwald-Kreis von 380 % liegt der Satz von Höpfingen genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Höpfingen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Höpfingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.