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Baden-Württemberg Neckar-Odenwald-Kreis Osterburken

Hebesätze Osterburken

Neckar-Odenwald-Kreis · AGS 08225075 · 6.649 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Osterburken, Stadt

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Osterburken beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Neckar-Odenwald-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Osterburken hoch?

150 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 365 % fest. Damit liegt Osterburken im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 697 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 392-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Osterburken vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Osterburken, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Osterburken 365 % Berichtsjahr 2024
Median Neckar-Odenwald-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Osterburken auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Osterburken Grundsteuer B
Adelsheim 360 % −5 Prozentpunkte 400 %
Aglasterhausen 360 % −5 Prozentpunkte 380 %
Haßmersheim 370 % +5 Prozentpunkte 360 %
Seckach 360 % −5 Prozentpunkte 355 %
Zwingenberg 375 % +10 Prozentpunkte 420 %

Wie viel Gewerbesteuer in Osterburken anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 365 %, also 12.200,13 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Osterburken und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Osterburken ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Osterburken

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Osterburken?

365 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.200,13 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Osterburken?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Osterburken hoch?

Im Vergleich zum Median Neckar-Odenwald-Kreis von 380 % liegt Osterburken 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Osterburken legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Osterburken
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.