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Hebesätze Seckach
In Seckach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 355 %. Der Median Neckar-Odenwald-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wie Seckach zum Landesdurchschnitt liegt
Seckach liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 640-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Seckach im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Seckach | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Neckar-Odenwald-Kreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 27 Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Seckach auf Platz 6, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Seckach
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Seckach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Adelsheim | 360 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Aglasterhausen | 360 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Osterburken | 365 % | +5 Prozentpunkte | 380 % |
| Fahrenbach | 350 % | −10 Prozentpunkte | 340 % |
| Haßmersheim | 370 % | +10 Prozentpunkte | 360 % |
Gewerbesteuer in Seckach an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Seckach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Seckach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Seckach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Seckach?
Seckach setzt 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.033,00 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Seckach?
Seckach setzt die Grundsteuer B auf 355 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Seckach hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Seckach liegt 20 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Seckach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.