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Baden-Württemberg Neckar-Odenwald-Kreis Buchen (Odenwald)

Hebesätze Buchen (Odenwald)

Neckar-Odenwald-Kreis · AGS 08225014 · 17.908 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Buchen (Odenwald), Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Buchen (Odenwald) aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Neckar-Odenwald-Kreis liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wie Buchen (Odenwald) zum Landesdurchschnitt liegt

Buchen (Odenwald) liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 833 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 118-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Buchen (Odenwald) nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Buchen (Odenwald), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Buchen (Odenwald) 380 % Berichtsjahr 2024
Median Neckar-Odenwald-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Buchen (Odenwald) auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Buchen (Odenwald) mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Buchen (Odenwald) Grundsteuer B
Billigheim 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Binau 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Hardheim 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Höpfingen 380 % 0 Prozentpunkte 410 %
Limbach 380 % 0 Prozentpunkte 370 %

Ein Rechenbeispiel für Buchen (Odenwald)

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Buchen (Odenwald) beschliesst

Buchen (Odenwald) legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Buchen (Odenwald) fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Buchen (Odenwald)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Buchen (Odenwald)?

Buchen (Odenwald) setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Buchen (Odenwald)?

Buchen (Odenwald) setzt die Grundsteuer B auf 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Buchen (Odenwald) hoch?

Der Median Neckar-Odenwald-Kreis liegt bei 380 %. Buchen (Odenwald) liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Buchen (Odenwald) durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Buchen (Odenwald)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.