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Hebesätze Waldbrunn
In Waldbrunn gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Neckar-Odenwald-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Waldbrunn hoch?
1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Waldbrunn im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.029 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 566-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Waldbrunn ausweisen
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Waldbrunn | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Neckar-Odenwald-Kreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 27 Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Waldbrunn auf Platz 25, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Waldbrunn | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Neckargerach | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Ravenstein | 390 % | −10 Prozentpunkte | 400 % |
| Rosenberg | 390 % | −10 Prozentpunkte | 420 % |
| Billigheim | 380 % | −20 Prozentpunkte | 390 % |
| Binau | 380 % | −20 Prozentpunkte | 400 % |
Was der Hebesatz in Waldbrunn in Euro bedeutet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Wo die Festsetzung für Waldbrunn nachzulesen ist
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Waldbrunn nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Waldbrunn noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Waldbrunn tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.730.528 Euro | 371 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 182.139 Euro | 39 Euro |
| Grundsteuer B | 749.339 Euro | 160 Euro |
| Grundsteuer A | 39.780 Euro | 9 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 4.670 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Waldbrunn im Berichtsjahr 2024 371 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Waldbrunn liegt unter diesem Wert. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Waldbrunn
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Waldbrunn?
Waldbrunn setzt 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Waldbrunn?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Waldbrunn hoch?
Der Median Neckar-Odenwald-Kreis liegt bei 380 %. Waldbrunn liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Waldbrunn. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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