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Baden-Württemberg Neckar-Odenwald-Kreis Adelsheim

Hebesätze Adelsheim

Neckar-Odenwald-Kreis · AGS 08225001 · 5.256 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Adelsheim, Stadt

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Adelsheim beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Neckar-Odenwald-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Adelsheim hoch?

514 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 360 % fest. Damit liegt Adelsheim im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 515-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Adelsheim ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Adelsheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Adelsheim 360 % Berichtsjahr 2024
Median Neckar-Odenwald-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Adelsheim auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Adelsheim Grundsteuer B
Aglasterhausen 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Seckach 360 % 0 Prozentpunkte 355 %
Osterburken 365 % +5 Prozentpunkte 380 %
Fahrenbach 350 % −10 Prozentpunkte 340 %
Haßmersheim 370 % +10 Prozentpunkte 360 %

Was der Hebesatz in Adelsheim in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 360 %, also 12.033,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Adelsheim nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Adelsheim nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Adelsheim noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Adelsheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Adelsheim?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Adelsheim?

Die Grundsteuer B liegt bei 400 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Adelsheim hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Adelsheim liegt 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Adelsheim durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Adelsheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.