Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Thüringen Landkreis Altenburger Land

Gewerbesteuer-Hebesätze Landkreis Altenburger Land

Median
395 %
Berichtsjahr 2024
Niedrigster Wert
357 %
Berichtsjahr 2024
Höchster Wert
465 %
Berichtsjahr 2024
Gemeinden mit belegtem Wert
30
jede mit eigener Seite
Kurz beantwortet

Der Median der Gewerbesteuer-Hebesätze im Landkreis Altenburger Land beträgt 395 %, gemessen an 30 Gemeinden mit belegtem Wert. Die Werte reichen von 357 % bis 465 %; bundesweit sind es 380 %, also 15 Prozentpunkte weniger.

Die Gemeinden im Landkreis Altenburger Land

Gewerbesteuer- und Grundsteuer-B-Hebesätze der 30 Gemeinden im Landkreis Altenburger Land, Median 395 %, Stand Berichtsjahr 2024
GemeindeEinwohner GewerbesteuerZum Kreismedian Grundsteuer B
Fockendorf 793 357 % −38 Prozentpunkte 450 %
Gerstenberg 498 357 % −38 Prozentpunkte 389 %
Haselbach 819 357 % −38 Prozentpunkte 389 %
Treben 1.193 357 % −38 Prozentpunkte 389 %
Starkenberg 1.843 360 % −35 Prozentpunkte 390 %
Dobitschen 425 370 % −25 Prozentpunkte 421 %
Lucka 3.553 390 % −5 Prozentpunkte 460 %
Göllnitz 320 395 % 0 Prozentpunkte 390 %
Göpfersdorf 222 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Heukewalde 191 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Heyersdorf 102 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Jonaswalde 322 395 % 0 Prozentpunkte 390 %
Langenleuba-Niederhain 1.731 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Löbichau 963 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Mehna 262 395 % 0 Prozentpunkte 400 %
Nobitz 7.136 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Posterstein 457 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Rositz 2.732 395 % 0 Prozentpunkte 390 %
Thonhausen 514 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Vollmershain 313 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Göhren 403 400 % +5 Prozentpunkte 405 %
Kriebitzsch 1.012 400 % +5 Prozentpunkte 404 %
Lödla 715 400 % +5 Prozentpunkte 405 %
Monstab 392 400 % +5 Prozentpunkte 405 %
Windischleuba 1.883 400 % +5 Prozentpunkte 400 %
Meuselwitz 10.028 404 % +9 Prozentpunkte 430 %
Ponitz 1.530 420 % +25 Prozentpunkte 460 %
Schmölln 13.689 425 % +30 Prozentpunkte 440 %
Altenburg 30.825 440 % +45 Prozentpunkte 445 %
Gößnitz 3.435 465 % +70 Prozentpunkte 535 %

Wie weit liegen die Hebesätze im Landkreis Altenburger Land auseinander?

Zwischen Fockendorf mit 357 % und Gößnitz mit 465 % liegen 108 Prozentpunkte. Der Median der 30 Gemeinden beträgt 395 %; genau auf diesem Wert liegen 13 Gemeinden.

Wie viele Gemeinden im Landkreis Altenburger Land liegen über dem Bundeswert?

Von den 30 Gemeinden mit belegtem Wert liegen 24 über dem bundesweiten Median von 380 %, 6 darunter und 0 genau darauf. Der Kreismedian beträgt 395 % und damit 15 Prozentpunkte über dem Bundeswert. Unter den 294 Kreisen mit belegten Werten steht der Landkreis Altenburger Land damit auf Platz 202, von unten gezählt, innerhalb des eigenen Bundeslandes auf Platz 2 von 17.

Wie wirkt sich die Einwohnerzahl im Landkreis Altenburger Land aus?

Die einwohnerstärkste Gemeinde des Landkreis Altenburger Land ist Altenburg mit 30.825 Einwohnern und einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 440 %, also 45 Prozentpunkte über dem Kreismedian. Insgesamt leben 72 Prozent der rund 88.301 erfassten Einwohner des Kreises in Gemeinden, deren Hebesatz über dem Kreismedian liegt.

Wie hoch ist die Grundsteuer B im Landkreis Altenburger Land?

Die Grundsteuer B kommt auf einen Median von 400 %. Zwischen 389 % und 535 % liegen die 30 belegten Werte. Diese Angaben stammen aus der Zeit vor der Grundsteuerreform; ein Vergleich mit Werten ab dem 1. Januar 2025 lässt keinen Schluss auf die Steuerlast zu.

Wo liegen die Gemeinden des Landkreis Altenburger Land bundesweit?

Die 30 Gemeinden des Landkreis Altenburger Land verteilen sich bundesweit betrachtet so: 6 im zweiten Fünftel, 19 im vierten Fünftel und 5 im höchsten Fünftel. Der Schwerpunkt liegt im vierte Fünftel.

Wo liegt der Landkreis Altenburger Land in der Mitte?

Nahe am Kreismedian von 395 % liegen Göllnitz mit 395 %, Göpfersdorf mit 395 % und Heukewalde mit 395 %. Diese drei geben ein realistischeres Bild des Landkreis Altenburger Land als Höchst- und Tiefstwert.

Wie viel macht die Spanne im Landkreis Altenburger Land aus?

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Daraus werden in Fockendorf 11.932,73 Euro, in Gößnitz dagegen 15.542,63 Euro — im Landkreis Altenburger Land also 3.609,90 Euro Unterschied pro Jahr. Maßgeblich ist allerdings die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; bestehen mehrere, wird der Messbetrag nach den §§ 28 ff. GewStG zerlegt.

Häufige Fragen

Wie weit liegen die Hebesätze im Landkreis Altenburger Land auseinander?

Die Hebesätze im Landkreis Altenburger Land reichen von 357 % in Fockendorf bis 465 % in Gößnitz. Der Median der 30 Gemeinden beträgt 395 %.

Wie viele Gemeinden im Landkreis Altenburger Land liegen über dem Bundeswert?

Der Landkreis Altenburger Land kommt auf einen Median von 395 %. Bundesweit sind es 380 %, der Abstand beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie wirkt sich die Einwohnerzahl im Landkreis Altenburger Land aus?

Wie hoch ist die Grundsteuer B im Landkreis Altenburger Land?

Wo liegen die Gemeinden des Landkreis Altenburger Land bundesweit?

Von den 30 Gemeinden des Landkreis Altenburger Land liegen 6 im zweiten Fünftel, 19 im vierten Fünftel und 5 im höchsten Fünftel, gemessen an der bundesweiten Verteilung aller Hebesätze.

Wo liegt der Landkreis Altenburger Land in der Mitte?

Dem Kreismedian von 395 % am nächsten liegen Göllnitz mit 395 %, Göpfersdorf mit 395 % und Heukewalde mit 395 %.

Wie viel macht die Spanne im Landkreis Altenburger Land aus?

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag liegt die Gewerbesteuer im Landkreis Altenburger Land zwischen 11.932,73 Euro in Fockendorf und 15.542,63 Euro in Gößnitz.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuer-B-Werte in dieser Tabelle stammen aus der Zeit vor der Grundsteuerreform. Zum 1. Januar 2025 hat sich die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird; aus einem Vergleich mit späteren Werten folgt keine Aussage über die Steuerlast. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Quellen

Belege für die Werte auf dieser Seite
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde. Keine steuerliche Beratung — siehe Methodik und Rechner.