Thüringen› Landkreis Altenburger Land
Gewerbesteuer-Hebesätze Landkreis Altenburger Land
Der Median der Gewerbesteuer-Hebesätze im Landkreis Altenburger Land beträgt 395 %, gemessen an 30 Gemeinden mit belegtem Wert. Die Werte reichen von 357 % bis 465 %; bundesweit sind es 380 %, also 15 Prozentpunkte weniger.
Die Gemeinden im Landkreis Altenburger Land
| Gemeinde | Einwohner | Gewerbesteuer | Zum Kreismedian | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|---|
| Fockendorf | 793 | 357 % | −38 Prozentpunkte | 450 % |
| Gerstenberg | 498 | 357 % | −38 Prozentpunkte | 389 % |
| Haselbach | 819 | 357 % | −38 Prozentpunkte | 389 % |
| Treben | 1.193 | 357 % | −38 Prozentpunkte | 389 % |
| Starkenberg | 1.843 | 360 % | −35 Prozentpunkte | 390 % |
| Dobitschen | 425 | 370 % | −25 Prozentpunkte | 421 % |
| Lucka | 3.553 | 390 % | −5 Prozentpunkte | 460 % |
| Göllnitz | 320 | 395 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Göpfersdorf | 222 | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Heukewalde | 191 | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Heyersdorf | 102 | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Jonaswalde | 322 | 395 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Langenleuba-Niederhain | 1.731 | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Löbichau | 963 | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Mehna | 262 | 395 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Nobitz | 7.136 | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Posterstein | 457 | 395 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Rositz | 2.732 | 395 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Thonhausen | 514 | 395 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Vollmershain | 313 | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Göhren | 403 | 400 % | +5 Prozentpunkte | 405 % |
| Kriebitzsch | 1.012 | 400 % | +5 Prozentpunkte | 404 % |
| Lödla | 715 | 400 % | +5 Prozentpunkte | 405 % |
| Monstab | 392 | 400 % | +5 Prozentpunkte | 405 % |
| Windischleuba | 1.883 | 400 % | +5 Prozentpunkte | 400 % |
| Meuselwitz | 10.028 | 404 % | +9 Prozentpunkte | 430 % |
| Ponitz | 1.530 | 420 % | +25 Prozentpunkte | 460 % |
| Schmölln | 13.689 | 425 % | +30 Prozentpunkte | 440 % |
| Altenburg | 30.825 | 440 % | +45 Prozentpunkte | 445 % |
| Gößnitz | 3.435 | 465 % | +70 Prozentpunkte | 535 % |
Wie weit liegen die Hebesätze im Landkreis Altenburger Land auseinander?
Zwischen Fockendorf mit 357 % und Gößnitz mit 465 % liegen 108 Prozentpunkte. Der Median der 30 Gemeinden beträgt 395 %; genau auf diesem Wert liegen 13 Gemeinden.
Wie viele Gemeinden im Landkreis Altenburger Land liegen über dem Bundeswert?
Von den 30 Gemeinden mit belegtem Wert liegen 24 über dem bundesweiten Median von 380 %, 6 darunter und 0 genau darauf. Der Kreismedian beträgt 395 % und damit 15 Prozentpunkte über dem Bundeswert. Unter den 294 Kreisen mit belegten Werten steht der Landkreis Altenburger Land damit auf Platz 202, von unten gezählt, innerhalb des eigenen Bundeslandes auf Platz 2 von 17.
Wie wirkt sich die Einwohnerzahl im Landkreis Altenburger Land aus?
Die einwohnerstärkste Gemeinde des Landkreis Altenburger Land ist Altenburg mit 30.825 Einwohnern und einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 440 %, also 45 Prozentpunkte über dem Kreismedian. Insgesamt leben 72 Prozent der rund 88.301 erfassten Einwohner des Kreises in Gemeinden, deren Hebesatz über dem Kreismedian liegt.
Wie hoch ist die Grundsteuer B im Landkreis Altenburger Land?
Die Grundsteuer B kommt auf einen Median von 400 %. Zwischen 389 % und 535 % liegen die 30 belegten Werte. Diese Angaben stammen aus der Zeit vor der Grundsteuerreform; ein Vergleich mit Werten ab dem 1. Januar 2025 lässt keinen Schluss auf die Steuerlast zu.
Wo liegen die Gemeinden des Landkreis Altenburger Land bundesweit?
Die 30 Gemeinden des Landkreis Altenburger Land verteilen sich bundesweit betrachtet so: 6 im zweiten Fünftel, 19 im vierten Fünftel und 5 im höchsten Fünftel. Der Schwerpunkt liegt im vierte Fünftel.
Wo liegt der Landkreis Altenburger Land in der Mitte?
Nahe am Kreismedian von 395 % liegen Göllnitz mit 395 %, Göpfersdorf mit 395 % und Heukewalde mit 395 %. Diese drei geben ein realistischeres Bild des Landkreis Altenburger Land als Höchst- und Tiefstwert.
Wie viel macht die Spanne im Landkreis Altenburger Land aus?
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Daraus werden in Fockendorf 11.932,73 Euro, in Gößnitz dagegen 15.542,63 Euro — im Landkreis Altenburger Land also 3.609,90 Euro Unterschied pro Jahr. Maßgeblich ist allerdings die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; bestehen mehrere, wird der Messbetrag nach den §§ 28 ff. GewStG zerlegt.
Häufige Fragen
Wie weit liegen die Hebesätze im Landkreis Altenburger Land auseinander?
Die Hebesätze im Landkreis Altenburger Land reichen von 357 % in Fockendorf bis 465 % in Gößnitz. Der Median der 30 Gemeinden beträgt 395 %.
Wie viele Gemeinden im Landkreis Altenburger Land liegen über dem Bundeswert?
Der Landkreis Altenburger Land kommt auf einen Median von 395 %. Bundesweit sind es 380 %, der Abstand beträgt 15 Prozentpunkte.
Wie wirkt sich die Einwohnerzahl im Landkreis Altenburger Land aus?
Wie hoch ist die Grundsteuer B im Landkreis Altenburger Land?
Wo liegen die Gemeinden des Landkreis Altenburger Land bundesweit?
Von den 30 Gemeinden des Landkreis Altenburger Land liegen 6 im zweiten Fünftel, 19 im vierten Fünftel und 5 im höchsten Fünftel, gemessen an der bundesweiten Verteilung aller Hebesätze.
Wo liegt der Landkreis Altenburger Land in der Mitte?
Dem Kreismedian von 395 % am nächsten liegen Göllnitz mit 395 %, Göpfersdorf mit 395 % und Heukewalde mit 395 %.
Wie viel macht die Spanne im Landkreis Altenburger Land aus?
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag liegt die Gewerbesteuer im Landkreis Altenburger Land zwischen 11.932,73 Euro in Fockendorf und 15.542,63 Euro in Gößnitz.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuer-B-Werte in dieser Tabelle stammen aus der Zeit vor der Grundsteuerreform. Zum 1. Januar 2025 hat sich die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird; aus einem Vergleich mit späteren Werten folgt keine Aussage über die Steuerlast. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Quellen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde. Keine steuerliche Beratung — siehe Methodik und Rechner.