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Thüringen Landkreis Altenburger Land Löbichau

Hebesätze Löbichau

Landkreis Altenburger Land · AGS 16077026 · 963 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
389 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
271 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

395 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Löbichau aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Landkreis Altenburger Land liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Wie Löbichau bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Löbichau im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 247-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Löbichau ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Löbichau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Löbichau 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altenburger Land 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Altenburger Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Löbichau auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Löbichau mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Altenburger Land mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Löbichau Grundsteuer B
Göllnitz 395 % 0 Prozentpunkte 390 %
Göpfersdorf 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Heukewalde 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Heyersdorf 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Jonaswalde 395 % 0 Prozentpunkte 390 %

Was der Hebesatz in Löbichau in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Löbichau beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Löbichau nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Löbichau noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Löbichau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Löbichau?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Löbichau?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 389 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Löbichau hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Altenburger Land von 395 % liegt Löbichau genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Löbichau selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Löbichau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.