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Thüringen Landkreis Altenburger Land Treben

Hebesätze Treben

Landkreis Altenburger Land · AGS 16077048 · 1.193 Einwohner

Gewerbesteuer
357 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
389 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
271 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Treben setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 357 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Landkreis Altenburger Land liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 38 Prozentpunkte.

Wie Treben zum Landesdurchschnitt liegt

Treben liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 62 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 357 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 21 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 217-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Treben im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Treben, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Treben 357 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altenburger Land 395 % Berichtsjahr 2024 −38 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −23 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Altenburger Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Treben auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Treben

Gemeinden im Landkreis Altenburger Land mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Treben Grundsteuer B
Fockendorf 357 % 0 Prozentpunkte 450 %
Gerstenberg 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Haselbach 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Starkenberg 360 % +3 Prozentpunkte 390 %
Dobitschen 370 % +13 Prozentpunkte 421 %

Gewerbesteuer in Treben an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 357 % Hebesatz sind 11.932,73 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 768,77 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Treben selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Treben noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Treben

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Treben?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 357 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.932,73 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Treben?

389 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Treben hoch?

Der Median Landkreis Altenburger Land liegt bei 395 %. Treben liegt damit 38 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Treben. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Treben
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.