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Thüringen Landkreis Altenburger Land Altenburg

Hebesätze Altenburg

Landkreis Altenburger Land · AGS 16077001 · 30.825 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Altenburg, Stadt

Gewerbesteuer
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
445 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

440 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Altenburg aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 445 %. Der Median Landkreis Altenburger Land liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte.

Wie Altenburg bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Altenburg im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 440 % setzen bundesweit 77 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 594 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 11-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Altenburg ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Altenburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Altenburg 440 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altenburger Land 395 % Berichtsjahr 2024 +45 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Altenburger Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Altenburg auf Platz 29, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Altenburg mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Altenburger Land mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Altenburg Grundsteuer B
Schmölln 425 % −15 Prozentpunkte 440 %
Ponitz 420 % −20 Prozentpunkte 460 %
Gößnitz 465 % +25 Prozentpunkte 535 %
Meuselwitz 404 % −36 Prozentpunkte 430 %
Göhren 400 % −40 Prozentpunkte 405 %

Was der Hebesatz in Altenburg in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 440 % ergibt das 14.707,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Altenburg beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Altenburg nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Altenburg noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Altenburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Altenburg?

In Altenburg gilt ein Hebesatz von 440 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.707,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Altenburg?

445 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Altenburg hoch?

Gemessen am Median Landkreis Altenburger Land von 395 % liegt der Satz von Altenburg 45 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Altenburg. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Altenburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.