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Thüringen Landkreis Altenburger Land Göllnitz

Hebesätze Göllnitz

Landkreis Altenburger Land · AGS 16077009 · 320 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Göllnitz beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Altenburger Land liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Göllnitz hoch?

483 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 395 % fest. Damit liegt Göllnitz im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 452-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Göllnitz nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Göllnitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Göllnitz 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altenburger Land 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Altenburger Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Göllnitz auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Altenburger Land mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Göllnitz Grundsteuer B
Göpfersdorf 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Heukewalde 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Heyersdorf 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Jonaswalde 395 % 0 Prozentpunkte 390 %
Langenleuba-Niederhain 395 % 0 Prozentpunkte 389 %

Ein Rechenbeispiel für Göllnitz

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 395 %, also 13.202,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Göllnitz nachzulesen ist

Göllnitz legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Göllnitz fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Göllnitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Göllnitz?

395 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.202,88 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Göllnitz?

Die Grundsteuer B liegt bei 390 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Göllnitz hoch?

Göllnitz liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Altenburger Land von 395 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Göllnitz. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Göllnitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.