Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Thüringen Landkreis Altenburger Land Meuselwitz

Hebesätze Meuselwitz

Landkreis Altenburger Land · AGS 16077032 · 10.028 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Meuselwitz, Stadt

Gewerbesteuer
404 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
321 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Meuselwitz setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 404 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Altenburger Land liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Meuselwitz hoch?

6 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 404 % fest. Damit liegt Meuselwitz im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 548 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 35-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Meuselwitz im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Meuselwitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Meuselwitz 404 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altenburger Land 395 % Berichtsjahr 2024 +9 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +24 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Altenburger Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Meuselwitz auf Platz 26, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Meuselwitz mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Altenburger Land mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Meuselwitz Grundsteuer B
Göhren 400 % −4 Prozentpunkte 405 %
Kriebitzsch 400 % −4 Prozentpunkte 404 %
Lödla 400 % −4 Prozentpunkte 405 %
Monstab 400 % −4 Prozentpunkte 405 %
Windischleuba 400 % −4 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Meuselwitz konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 404 %, also 13.503,70 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 802,20 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Meuselwitz beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Meuselwitz, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Meuselwitz noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Meuselwitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Meuselwitz?

Meuselwitz setzt 404 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.503,70 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Meuselwitz?

430 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Meuselwitz hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Altenburger Land von 395 % liegt Meuselwitz 9 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Meuselwitz selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Meuselwitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.