Thüringen › Landkreis Altenburger Land ›Langenleuba-Niederhain
Hebesätze Langenleuba-Niederhain
In Langenleuba-Niederhain gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Landkreis Altenburger Land liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Langenleuba-Niederhain bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Langenleuba-Niederhain im vierten Fünftel; der Satz von 395 % kommt insgesamt 483 mal vor. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 188-grösste von 630 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Langenleuba-Niederhain im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Langenleuba-Niederhain | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Altenburger Land | 395 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 30 Gemeinden im Landkreis Altenburger Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Langenleuba-Niederhain auf Platz 8, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Langenleuba-Niederhain liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Langenleuba-Niederhain | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Göllnitz | 395 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Göpfersdorf | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Heukewalde | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Heyersdorf | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Jonaswalde | 395 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
Was die Gewerbesteuer in Langenleuba-Niederhain konkret kostet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 395 % sind das 13.202,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Langenleuba-Niederhain, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Langenleuba-Niederhain noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Langenleuba-Niederhain
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Langenleuba-Niederhain?
Langenleuba-Niederhain setzt 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.202,88 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Langenleuba-Niederhain?
Die Grundsteuer B liegt bei 389 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Langenleuba-Niederhain hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Langenleuba-Niederhain liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Langenleuba-Niederhain selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.