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Thüringen Landkreis Altenburger Land Monstab

Hebesätze Monstab

Landkreis Altenburger Land · AGS 16077034 · 392 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
301 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Monstab gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Altenburger Land liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Monstab bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Monstab im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 428 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 412-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Monstab ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Monstab, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Monstab 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altenburger Land 395 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Altenburger Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Monstab auf Platz 21, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Monstab mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Altenburger Land mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Monstab Grundsteuer B
Göhren 400 % 0 Prozentpunkte 405 %
Kriebitzsch 400 % 0 Prozentpunkte 404 %
Lödla 400 % 0 Prozentpunkte 405 %
Windischleuba 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Meuselwitz 404 % +4 Prozentpunkte 430 %

Was der Hebesatz in Monstab in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Monstab beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Monstab nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Monstab noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Monstab

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Monstab?

400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Monstab?

Die Grundsteuer B liegt bei 405 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Monstab hoch?

Der Median Landkreis Altenburger Land liegt bei 395 %. Monstab liegt damit 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Monstab per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Monstab
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.