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Die Hebesatzsatzung: wo der verbindliche Hebesatz einer Gemeinde steht

Hebesatzsatzung: nüchterne geometrische Darstellung eines gestuften Rasters in Petrol und Sand mit einer abgesetzten Kante, heller Hintergrund, ohne Text, ohne Wappen, ohne Personen
Hebesatzsatzung: nüchterne geometrische Darstellung eines gestuften Rasters in Petrol und Sand mit einer abgesetzten Kante, heller Hintergrund, ohne Text, ohne Wappen, ohne Personen (KI-generiertes Symbolbild)

Lesezeit: 5 Minuten · Stand:

Die Hebesatzsatzung ist der Beschluss, mit dem eine Gemeinde ihre Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer festsetzt. Nach § 16 Absatz 3 GewStG und § 25 Absatz 3 GrStG ist er bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres zu fassen. Für die Festsetzung ist die Satzung maßgeblich, nicht der Statistikwert des Berichtsjahres 2024.

Mit welchem Hebesatz gerechnet wird, lässt sich im
Gewerbesteuer-Rechner frei setzen. Welcher Satz für eine
Gemeinde gilt, steht in deren Hebesatzsatzung.

Statistik und Satzung beantworten zwei verschiedene Fragen. Der
Realsteuervergleich sagt, welcher Hebesatz für ein Berichtsjahr erhoben wurde. Die Hebesatzsatzung
sagt, welcher Hebesatz gilt. Fallen beide auseinander, gilt die Satzung, und der Grund dafür steht
im Kommunalrecht, nicht in der Statistik.

Die wichtigsten Zahlen

  • Beschlussfrist: 30. Juni eines Kalenderjahres, § 16 Absatz 3 Satz 1 GewStG und
    § 25 Absatz 3 Satz 1 GrStG.
  • Danach ist ein Beschluss nur zulässig, wenn der Hebesatz die letzte Festsetzung nicht
    überschreitet.
  • Mindesthebesatz Gewerbesteuer: 280 % nach § 16 Absatz 4 Satz 2 GewStG, erstmals für den
    Erhebungszeitraum 2027 nach § 36 Absatz 5b GewStG.
  • Bundesmedian Gewerbesteuer: 380 %, Berichtsjahr 2024, bei 10.754 Gemeinden mit belegtem Wert.

Was ist eine Hebesatzsatzung?

Die Hebesatzsatzung ist das kommunale Rechtsetzungsinstrument, mit dem eine Gemeinde die
Prozentsätze festlegt, die auf den Steuermessbetrag angewendet werden. Nach § 16 Absatz 1 GewStG
wird die Gewerbesteuer auf Grundlage des Steuermessbetrags mit einem Prozentsatz festgesetzt und
erhoben, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist. Für die Grundsteuer trifft § 25
Absatz 1 GrStG dieselbe Aussage: Die Gemeinde bestimmt, mit welchem Hundertsatz des Steuermessbetrags
oder des Zerlegungsanteils die Grundsteuer zu erheben ist.

Verfassungsrechtlich ruht dieses Recht auf Art. 106 Absatz 6 Satz 2 GG, wonach den Gemeinden das
Recht einzuräumen ist, die Hebesätze der Realsteuern im Rahmen der Gesetze festzusetzen. Das
Bundesverfassungsgericht hat dazu in seinem Beschluss vom 27. Januar 2010, Aktenzeichen
2 BvR 2185/04, entschieden, dass diese Gewährleistung gesetzliche Einschränkungen nicht ausschließt.
Der Begriff selbst ist im Glossareintrag Hebesatz abgegrenzt.

Wer beschließt die Hebesatzsatzung, und bis wann?

Beschlussorgan ist die Gemeindevertretung, je nach Landesrecht Gemeinderat, Stadtrat oder
Stadtverordnetenversammlung. Die zeitliche Grenze steht dagegen im Bundesrecht und ist für beide
Realsteuern gleich formuliert. Der Beschluss über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes ist
nach § 16 Absatz 3 Satz 1 GewStG und § 25 Absatz 3 Satz 1 GrStG bis zum 30. Juni eines
Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen.

Nach diesem Zeitpunkt bleibt ein Beschluss möglich, wenn der Hebesatz die Höhe der letzten
Festsetzung nicht überschreitet. Eine rückwirkende Anhebung nach dem 30. Juni ist damit nicht
vorgesehen, eine Senkung oder eine unveränderte Fortschreibung dagegen schon.

Rechtsrahmen der Hebesatzsatzung, Gewerbesteuer und Grundsteuer im Vergleich
Merkmal Gewerbesteuer Grundsteuer
Bestimmungsrecht der Gemeinde § 16 Absatz 1 GewStG § 25 Absatz 1 GrStG
Beschlussfrist 30. Juni, § 16 Absatz 3 30. Juni, § 25 Absatz 3
Einheitlichkeit im Gemeindegebiet § 16 Absatz 4 Satz 1 § 25 Absatz 4 Satz 1
Gesetzliche Untergrenze 280 % ab Erhebungszeitraum 2027 keine
Höchstsätze durch Landesrecht § 16 Absatz 5 GewStG § 26 GrStG

Warum geht die Hebesatzsatzung dem Statistikwert vor?

Der Realsteuervergleich der Statistischen Ämter erhebt, welche Hebesätze in einem Berichtsjahr
galten. Er ist eine Nacherhebung, kein Rechtsakt. Die Festsetzung entsteht dagegen aus dem Beschluss
der Gemeindevertretung und wird nach Landesrecht bekannt gemacht. Weicht die Hebesatzsatzung vom
statistisch erfassten Wert ab, gilt die Satzung.

Praktisch entsteht die Abweichung durch Zeit. Zwischen dem Berichtsjahr und dem laufenden Jahr
liegen Beschlüsse, die in der Statistik noch nicht erfasst sind. hebesatzatlas.de weist deshalb zu
jedem Wert das Berichtsjahr aus und verlinkt die Gemeinde; das Vorgehen ist in der
Methodik beschrieben. Welche Zahl in welchem Bescheid landet, trennt der
Ratgeber Grundsteuerbescheid prüfen.

Welche Grenzen setzt das Bundesrecht der Hebesatzsatzung?

Die Gestaltungsfreiheit der Gemeinde endet an drei Stellen. Erstens muss der Hebesatz nach § 16
Absatz 4 Satz 1 GewStG für alle in der Gemeinde vorhandenen Unternehmen der gleiche sein; bei
Gebietsänderungen kann die Landesregierung nach § 16 Absatz 4 Satz 3 GewStG befristet verschiedene
Sätze zulassen. Zweitens bleibt nach § 16 Absatz 5 GewStG dem Landesrecht vorbehalten, in welchem
Verhältnis die Hebesätze zueinander stehen müssen und welche Höchstsätze gelten; für die Grundsteuer
regelt das § 26 GrStG.

Drittens kennt die Grundsteuer seit der Reform einen gesonderten Hebesatz für baureife
unbebaute Grundstücke. Die Gemeinde muss ihn nach § 25 Absatz 5 GrStG auf einen bestimmten
Gemeindeteil beschränken, wenn nur dort städtebauliche Gründe vorliegen; der Gemeindeteil muss
mindestens 10 Prozent des Gemeindegebiets umfassen. Die Hebesatzsatzung bildet diese Fälle getrennt
ab, weshalb eine Gemeinde mehr als drei Sätze führen kann.

Was ändert sich am Mindesthebesatz zum Erhebungszeitraum 2027?

Hier liegt ein Widerspruch, der beim bloßen Lesen des Paragrafen entsteht. Der Wortlaut von § 16
Absatz 4 Satz 2 GewStG lautet in der geltenden Fassung, der Hebesatz betrage 280 Prozent, wenn die
Gemeinde nicht einen höheren Hebesatz bestimmt hat. Anwendbar ist diese Fassung jedoch erst später:
Nach § 36 Absatz 5b GewStG ist § 16 Absatz 4 Satz 2 in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom
29. Juni 2026, BGBl. 2026 I Nr. 197, erstmals für den Erhebungszeitraum 2027 anzuwenden.

Für den Erhebungszeitraum 2026 gilt damit weiterhin die frühere Untergrenze von 200 %, die
das Bundesverfassungsgericht 2010 bestätigt hatte. Beide Stände stehen im selben Gesetz an
verschiedenen Stellen, und genau deshalb wird hier die Anwendungsvorschrift mitzitiert und nicht nur
die Norm. Für die Grundsteuer existiert keine vergleichbare bundesrechtliche Untergrenze.

Wie viele Gemeinden am bisherigen Mindesthebesatz liegen

Nach einer Auswertung von hebesatzatlas.de weisen für das Berichtsjahr 2024 genau zwei der
10.754 Gemeinden mit belegtem Gewerbesteuer-Hebesatz den Wert 200 % aus:
Giersleben im Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt, und
Langenwolschendorf im Landkreis Greiz, Thüringen. Der
dritthöchste Wert von unten liegt bereits bei 220 %, der Bundesmedian bei 380 %, der
höchste Wert bei 700 % in Inden.

Zwischen 200 % und 280 % liegen 80 Prozentpunkte. Die vollständige Sortierung führt die
Rangliste Gewerbesteuer, die Einordnung der Steuerart das Silo
Gewerbesteuer. Eine Rangliste ordnet Zahlen; über die tatsächliche
Belastung entscheidet die Betriebsstätte, bei mehreren die Zerlegung nach den §§ 28 ff. GewStG.

Häufige Fragen zur Hebesatzsatzung

Wer beschließt die Hebesatzsatzung?
Die Gemeindevertretung, je nach Landesrecht Gemeinderat, Stadtrat oder
Stadtverordnetenversammlung. Das Bestimmungsrecht folgt aus § 16 Absatz 1 GewStG und § 25 Absatz 1
GrStG.

Bis wann muss der Beschluss gefasst sein?
Bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres, § 16 Absatz 3
Satz 1 GewStG und § 25 Absatz 3 Satz 1 GrStG. Danach nur noch ohne Überschreitung der letzten
Festsetzung.

Gilt die Satzung oder der Statistikwert?
Für die Festsetzung gilt die Hebesatzsatzung. Der Realsteuervergleich weist den Wert eines
Berichtsjahres aus, zuletzt 2024, und bildet spätere Beschlüsse nicht ab.

Gibt es eine Obergrenze für den Hebesatz?
Bundesrechtlich nicht. Nach § 16 Absatz 5 GewStG und § 26 GrStG bleibt es dem Landesrecht
vorbehalten, Höchstsätze und Verhältnisse der Hebesätze zueinander zu regeln.

Ab wann gilt der Mindesthebesatz von 280 Prozent?
Nach § 36 Absatz 5b GewStG erstmals für den Erhebungszeitraum 2027. Für 2026 gilt die frühere
Untergrenze von 200 %.

Wo findet man die Hebesatzsatzung einer Gemeinde?
In den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde, meist im Amtsblatt oder im Ortsrecht auf deren
Website. Auskunft erteilt die Gemeindeverwaltung.

Rechtsgrundlagen und Datenquellen zu dieser Seite
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Bundesministerium der Justiz § 16 GewStG, Hebesatz geltende Fassung 12. September 2026
Bundesministerium der Justiz § 36 GewStG, Zeitlicher Anwendungsbereich geltende Fassung 12. September 2026
Bundesministerium der Justiz § 25 GrStG, Festsetzung des Hebesatzes geltende Fassung 12. September 2026
Bundesministerium der Justiz § 26 GrStG, Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze geltende Fassung 12. September 2026
Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 27. Januar 2010, 2 BvR 2185/04 27. Januar 2010 12. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Stand dieser Seite: 12. September 2026. Die Hebesätze stammen aus dem
Realsteuervergleich für das Berichtsjahr 2024. Maßgeblich für die Festsetzung ist die geltende
Hebesatzsatzung der jeweiligen Gemeinde; Auskunft erteilt die Gemeindeverwaltung, zum
Steuermessbetrag das Finanzamt. hebesatzatlas.de gibt die Rechtslage mit Fundstelle wieder und
erteilt keine steuerliche Beratung.

Maik Möhring betreibt hebesatzatlas.de und wertet die Realsteuerdaten der
Statistischen Ämter gemeindescharf aus. Er ist kein Steuerberater. Zur Arbeitsweise und zu den
Datenquellen siehe Methodik.