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Thüringen Wartburgkreis

Gewerbesteuer-Hebesätze Wartburgkreis

Median
395 %
Berichtsjahr 2024
Niedrigster Wert
370 %
Berichtsjahr 2024
Höchster Wert
460 %
Berichtsjahr 2024
Gemeinden mit belegtem Wert
30
jede mit eigener Seite
Kurz beantwortet

30 Gemeinden im Wartburgkreis weisen einen belegten Gewerbesteuer-Hebesatz aus. Ihr Median liegt bei 395 %, der niedrigste Wert bei 370 %, der höchste bei 460 %. Zum bundesweiten Median von 380 % ergibt das 15 Prozentpunkte Abstand.

Die Gemeinden im Wartburgkreis

Gewerbesteuer- und Grundsteuer-B-Hebesätze der 32 Gemeinden im Wartburgkreis, Median 395 %, Stand Berichtsjahr 2024
GemeindeEinwohner GewerbesteuerZum Kreismedian Grundsteuer B
Geisa 4.844 370 % −25 Prozentpunkte 389 %
Bad Liebenstein 7.754 380 % −15 Prozentpunkte 389 %
Amt Creuzburg 4.663 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Bad Salzungen 23.124 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Barchfeld-Immelborn 4.488 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Berka v. d. Hainich 721 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Bischofroda 635 395 % 0 Prozentpunkte 391 %
Buttlar 1.242 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Dermbach 7.181 395 % 0 Prozentpunkte 410 %
Empfertshausen 526 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Gerstengrund 66 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Gerstungen 9.073 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Hörselberg-Hainich 6.107 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Krauthausen 1.559 395 % 0 Prozentpunkte 392 %
Krayenberggemeinde 5.014 395 % 0 Prozentpunkte 390 %
Lauterbach 653 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Leimbach 1.747 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Nazza 539 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Oechsen 610 395 % 0 Prozentpunkte 410 %
Schleid 1.024 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Treffurt 5.893 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Unterbreizbach 3.348 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Weilar 827 395 % 0 Prozentpunkte 410 %
Werra-Suhl-Tal 6.305 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Wiesenthal 745 395 % 0 Prozentpunkte 430 %
Seebach 1.763 400 % +5 Prozentpunkte 389 %
Vacha 5.029 400 % +5 Prozentpunkte 390 %
Ruhla 5.333 415 % +20 Prozentpunkte 425 %
Wutha-Farnroda 6.435 420 % +25 Prozentpunkte 450 %
Eisenach 42.131 460 % +65 Prozentpunkte 472 %
Frankenroda 315
Hallungen 184

Wo ist die Gewerbesteuer im Wartburgkreis am niedrigsten?

Den niedrigsten Gewerbesteuer-Hebesatz setzt Geisa mit 370 % fest. Am oberen Ende steht Eisenach mit 460 %. Zwischen beiden liegen 90 Prozentpunkte, und alle 30 Gemeinden mit belegtem Wert verteilen sich auf diese Spanne.

Ist die Gewerbesteuer im Wartburgkreis hoch?

Von den 30 Gemeinden mit belegtem Wert liegen 28 über dem bundesweiten Median von 380 %, 1 darunter und 1 genau darauf. Der Kreismedian beträgt 395 % und damit 15 Prozentpunkte über dem Bundeswert. Unter den 294 Kreisen mit belegten Werten steht der Wartburgkreis damit auf Platz 220, von unten gezählt, innerhalb des eigenen Bundeslandes auf Platz 15 von 17.

Zahlt man in den grossen Orten des Wartburgkreis mehr?

Die einwohnerstärkste Gemeinde des Wartburgkreis ist Eisenach mit 42.131 Einwohnern und einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 460 %, also 65 Prozentpunkte über dem Kreismedian. Insgesamt leben 38 Prozent der rund 159.379 erfassten Einwohner des Kreises in Gemeinden, deren Hebesatz über dem Kreismedian liegt.

Wie hoch ist die Grundsteuer B im Wartburgkreis?

Für die Grundsteuer B liegt der Median bei 389 %, über 30 Gemeinden mit belegtem Wert; die Werte reichen von 389 % bis 472 %. Diese Angaben stammen aus der Zeit vor der Grundsteuerreform; ein Vergleich mit Werten ab dem 1. Januar 2025 lässt keinen Schluss auf die Steuerlast zu.

Wie verteilen sich die Hebesätze im Wartburgkreis?

Gemessen an der bundesweiten Verteilung aller Hebesätze liegen von den 30 Gemeinden des Wartburgkreis 1 im zweiten Fünftel, 1 im mittleren Fünftel, 25 im vierten Fünftel und 3 im höchsten Fünftel. Am stärksten besetzt ist damit das vierte Fünftel. Die Fünftel entsprechen den Farbstufen in der Tabelle.

Welche Gemeinden im Wartburgkreis sind typisch?

Amt Creuzburg mit 395 %, Bad Salzungen mit 395 % und Barchfeld-Immelborn mit 395 % liegen dem Kreismedian von 395 % am nächsten. Sie bilden den üblichen Bereich des Wartburgkreis ab.

Was kostet die Differenz im Wartburgkreis im Jahr?

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. In Geisa wären darauf 12.367,25 Euro Gewerbesteuer fällig, in Eisenach 15.375,50 Euro. Der Unterschied im Wartburgkreis beträgt damit 3.008,25 Euro im Jahr. Maßgeblich ist allerdings die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; bestehen mehrere, wird der Messbetrag nach den §§ 28 ff. GewStG zerlegt.

Für 2 Gemeinden des Wartburgkreis liegt kein belegter Gewerbesteuer-Hebesatz vor. Sie stehen in der Tabelle ohne Wert und gehen in Median und Spannweite nicht ein.

Häufige Fragen

Wo ist die Gewerbesteuer im Wartburgkreis am niedrigsten?

Geisa setzt mit 370 % den niedrigsten Gewerbesteuer-Hebesatz im Wartburgkreis fest, Eisenach mit 460 % den höchsten. Die Spanne beträgt 90 Prozentpunkte.

Ist die Gewerbesteuer im Wartburgkreis hoch?

Bundesweit liegt der Median bei 380 %, im Wartburgkreis bei 395 %. Von 30 Gemeinden des Kreises liegen 28 darüber.

Zahlt man in den grossen Orten des Wartburgkreis mehr?

In Eisenach, der grössten Gemeinde des Wartburgkreis mit 42.131 Einwohnern, beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz 460 %.

Wie hoch ist die Grundsteuer B im Wartburgkreis?

Im Wartburgkreis beträgt der Median der Grundsteuer B 389 %, gemessen an 30 Gemeinden mit belegtem Wert.

Wie verteilen sich die Hebesätze im Wartburgkreis?

Von den 30 Gemeinden des Wartburgkreis liegen 1 im zweiten Fünftel, 1 im mittleren Fünftel, 25 im vierten Fünftel und 3 im höchsten Fünftel, gemessen an der bundesweiten Verteilung aller Hebesätze.

Welche Gemeinden im Wartburgkreis sind typisch?

Dem Kreismedian von 395 % am nächsten liegen Amt Creuzburg mit 395 %, Bad Salzungen mit 395 % und Barchfeld-Immelborn mit 395 %.

Was kostet die Differenz im Wartburgkreis im Jahr?

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag liegt die Gewerbesteuer im Wartburgkreis zwischen 12.367,25 Euro in Geisa und 15.375,50 Euro in Eisenach.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuer-B-Werte in dieser Tabelle stammen aus der Zeit vor der Grundsteuerreform. Zum 1. Januar 2025 hat sich die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird; aus einem Vergleich mit späteren Werten folgt keine Aussage über die Steuerlast. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Quellen

Belege für die Werte auf dieser Seite
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde. Keine steuerliche Beratung — siehe Methodik und Rechner.