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Thüringen Wartburgkreis Gerstungen

Hebesätze Gerstungen

Wartburgkreis · AGS 16063097 · 9.073 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
389 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
271 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Gerstungen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Wartburgkreis liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Wie Gerstungen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Gerstungen im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 39-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Gerstungen vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gerstungen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gerstungen 395 % Berichtsjahr 2024
Median Wartburgkreis 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Wartburgkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gerstungen auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Wartburgkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gerstungen Grundsteuer B
Amt Creuzburg 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Bad Salzungen 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Barchfeld-Immelborn 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Berka v. d. Hainich 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Bischofroda 395 % 0 Prozentpunkte 391 %

Wie viel Gewerbesteuer in Gerstungen anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Gerstungen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Gerstungen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gerstungen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gerstungen?

In Gerstungen gilt ein Hebesatz von 395 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gerstungen?

Die Grundsteuer B liegt bei 389 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Gerstungen hoch?

Gerstungen liegt genau darauf, gemessen am Median Wartburgkreis von 395 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Gerstungen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Gerstungen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.