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Thüringen Wartburgkreis Berka v. d. Hainich

Hebesätze Berka v. d. Hainich

Wartburgkreis · AGS 16063006 · 721 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
389 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
284 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Berka v. d. Hainich setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Wartburgkreis liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Wo Berka v. d. Hainich im Vergleich steht

Der Wert von 395 % ordnet Berka v. d. Hainich im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 482 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 294-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Berka v. d. Hainich ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Berka v. d. Hainich, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Berka v. d. Hainich 395 % Berichtsjahr 2024
Median Wartburgkreis 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Wartburgkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Berka v. d. Hainich auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Wartburgkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Berka v. d. Hainich Grundsteuer B
Amt Creuzburg 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Bad Salzungen 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Barchfeld-Immelborn 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Bischofroda 395 % 0 Prozentpunkte 391 %
Buttlar 395 % 0 Prozentpunkte 389 %

Was der Hebesatz in Berka v. d. Hainich in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 395 % macht daraus 13.202,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Berka v. d. Hainich nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Berka v. d. Hainich nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Berka v. d. Hainich noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Berka v. d. Hainich

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Berka v. d. Hainich?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Berka v. d. Hainich?

389 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Berka v. d. Hainich hoch?

Gemessen am Median Wartburgkreis von 395 % liegt der Satz von Berka v. d. Hainich genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Berka v. d. Hainich selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Berka v. d. Hainich
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.