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Thüringen Wartburgkreis Wutha-Farnroda

Hebesätze Wutha-Farnroda

Wartburgkreis · AGS 16063092 · 6.435 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Wutha-Farnroda ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Wartburgkreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Wutha-Farnroda hoch?

243 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 420 % fest. Damit liegt Wutha-Farnroda im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 574 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 73-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Wutha-Farnroda vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wutha-Farnroda, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wutha-Farnroda 420 % Berichtsjahr 2024
Median Wartburgkreis 395 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Wartburgkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wutha-Farnroda auf Platz 29, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Wutha-Farnroda mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Wartburgkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wutha-Farnroda Grundsteuer B
Ruhla 415 % −5 Prozentpunkte 425 %
Seebach 400 % −20 Prozentpunkte 389 %
Vacha 400 % −20 Prozentpunkte 390 %
Amt Creuzburg 395 % −25 Prozentpunkte 389 %
Bad Salzungen 395 % −25 Prozentpunkte 389 %

Wie viel Gewerbesteuer in Wutha-Farnroda anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 420 %, also 14.038,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Wutha-Farnroda beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Wutha-Farnroda und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Wutha-Farnroda ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wutha-Farnroda

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wutha-Farnroda?

In Wutha-Farnroda gilt ein Hebesatz von 420 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.038,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wutha-Farnroda?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 450 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Wutha-Farnroda hoch?

Gemessen am Median Wartburgkreis von 395 % liegt der Satz von Wutha-Farnroda 25 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Wutha-Farnroda per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Wutha-Farnroda
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.