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Thüringen Wartburgkreis Unterbreizbach

Hebesätze Unterbreizbach

Wartburgkreis · AGS 16063078 · 3.348 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
389 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
271 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Unterbreizbach beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Wartburgkreis liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Wie Unterbreizbach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Unterbreizbach im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 130-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Unterbreizbach im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Unterbreizbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Unterbreizbach 395 % Berichtsjahr 2024
Median Wartburgkreis 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Wartburgkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Unterbreizbach auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Unterbreizbach

Gemeinden im Wartburgkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Unterbreizbach Grundsteuer B
Amt Creuzburg 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Bad Salzungen 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Barchfeld-Immelborn 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Berka v. d. Hainich 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Bischofroda 395 % 0 Prozentpunkte 391 %

Gewerbesteuer in Unterbreizbach an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Unterbreizbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Unterbreizbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Unterbreizbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Unterbreizbach?

Unterbreizbach setzt 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.202,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Unterbreizbach?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 389 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Unterbreizbach hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Unterbreizbach liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Unterbreizbach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Unterbreizbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.