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Hebesätze Werra-Suhl-Tal
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Werra-Suhl-Tal beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Wartburgkreis liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.
Wie Werra-Suhl-Tal bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Werra-Suhl-Tal im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 75-grösste von 630 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Werra-Suhl-Tal im Überblick
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Werra-Suhl-Tal | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Wartburgkreis | 395 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 30 Gemeinden im Wartburgkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Werra-Suhl-Tal auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Werra-Suhl-Tal | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Amt Creuzburg | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Bad Salzungen | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Barchfeld-Immelborn | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Berka v. d. Hainich | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Bischofroda | 395 % | 0 Prozentpunkte | 391 % |
Was die Gewerbesteuer in Werra-Suhl-Tal konkret kostet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wo die Festsetzung für Werra-Suhl-Tal nachzulesen ist
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Werra-Suhl-Tal, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Werra-Suhl-Tal noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Werra-Suhl-Tal
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Werra-Suhl-Tal?
Werra-Suhl-Tal setzt 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.202,88 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Werra-Suhl-Tal?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 389 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Werra-Suhl-Tal hoch?
Im Vergleich zum Median Wartburgkreis von 395 % liegt Werra-Suhl-Tal genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Werra-Suhl-Tal durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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