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Hebesätze Barchfeld-Immelborn
Für Barchfeld-Immelborn ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Wartburgkreis liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.
Wie Barchfeld-Immelborn bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Barchfeld-Immelborn im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 107-grösste von 630 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Barchfeld-Immelborn vorliegen
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Barchfeld-Immelborn | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Wartburgkreis | 395 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 30 Gemeinden im Wartburgkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Barchfeld-Immelborn auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Barchfeld-Immelborn | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Amt Creuzburg | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Bad Salzungen | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Berka v. d. Hainich | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Bischofroda | 395 % | 0 Prozentpunkte | 391 % |
| Buttlar | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Barchfeld-Immelborn anfällt
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wo die Festsetzung für Barchfeld-Immelborn nachzulesen ist
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Barchfeld-Immelborn und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Barchfeld-Immelborn ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Barchfeld-Immelborn
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Barchfeld-Immelborn?
Barchfeld-Immelborn setzt 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.202,88 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Barchfeld-Immelborn?
389 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Barchfeld-Immelborn hoch?
Gemessen am Median Wartburgkreis von 395 % liegt der Satz von Barchfeld-Immelborn genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Barchfeld-Immelborn. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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