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Rheinland-Pfalz Rhein-Pfalz-Kreis

Gewerbesteuer-Hebesätze Rhein-Pfalz-Kreis

Median
380 %
Berichtsjahr 2024
Niedrigster Wert
380 %
Berichtsjahr 2024
Höchster Wert
400 %
Berichtsjahr 2024
Gemeinden mit belegtem Wert
25
jede mit eigener Seite
Kurz beantwortet

25 Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis weisen einen belegten Gewerbesteuer-Hebesatz aus. Ihr Median liegt bei 380 %, der niedrigste Wert bei 380 %, der höchste bei 400 %. Zum bundesweiten Median von 380 % ergibt das keinen Abstand.

Die Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis

Gewerbesteuer- und Grundsteuer-B-Hebesätze der 25 Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis, Median 380 %, Stand Berichtsjahr 2024
GemeindeEinwohner GewerbesteuerZum Kreismedian Grundsteuer B
Altrip 7.777 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Beindersheim 3.368 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Birkenheide 3.150 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bobenheim-Roxheim 10.119 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Böhl-Iggelheim 10.543 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dannstadt-Schauernheim 7.498 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dudenhofen 6.034 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Fußgönheim 2.579 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Hanhofen 2.631 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Harthausen 3.186 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Heßheim 3.193 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Hochdorf-Assenheim 3.292 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Kleinniedesheim 925 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Lambsheim 7.093 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Limburgerhof 11.646 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Maxdorf 7.198 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Mutterstadt 13.111 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Rödersheim-Gronau 2.966 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Römerberg 9.912 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Waldsee 6.004 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Großniedesheim 1.351 385 % +5 Prozentpunkte 465 %
Heuchelheim bei Frankenthal 1.274 385 % +5 Prozentpunkte 465 %
Neuhofen 7.252 390 % +10 Prozentpunkte 465 %
Otterstadt 3.469 390 % +10 Prozentpunkte 365 %
Schifferstadt 20.620 400 % +20 Prozentpunkte 490 %

Wie weit liegen die Hebesätze im Rhein-Pfalz-Kreis auseinander?

Zwischen Altrip mit 380 % und Schifferstadt mit 400 % liegen 20 Prozentpunkte. Der Median der 25 Gemeinden beträgt 380 %; genau auf diesem Wert liegen 20 Gemeinden.

Wie steht der Rhein-Pfalz-Kreis im bundesweiten Vergleich da?

Von den 25 Gemeinden mit belegtem Wert liegen 5 über dem bundesweiten Median von 380 %, 0 darunter und 20 genau darauf. Der Kreismedian beträgt 380 % und damit genau so viel wie bundesweit. Unter den 294 Kreisen mit belegten Werten steht der Rhein-Pfalz-Kreis damit auf Platz 179, von unten gezählt, innerhalb des eigenen Bundeslandes auf Platz 17 von 24.

Zahlt man in den grossen Orten des Rhein-Pfalz-Kreis mehr?

Die einwohnerstärkste Gemeinde des Rhein-Pfalz-Kreis ist Schifferstadt mit 20.620 Einwohnern und einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, also 20 Prozentpunkte über dem Kreismedian. Insgesamt leben 22 Prozent der rund 156.191 erfassten Einwohner des Kreises in Gemeinden, deren Hebesatz über dem Kreismedian liegt.

Wie hoch ist die Grundsteuer B im Rhein-Pfalz-Kreis?

Die Grundsteuer B kommt auf einen Median von 465 %. Zwischen 365 % und 490 % liegen die 25 belegten Werte. Diese Angaben stammen aus der Zeit vor der Grundsteuerreform; ein Vergleich mit Werten ab dem 1. Januar 2025 lässt keinen Schluss auf die Steuerlast zu.

Wo liegen die Gemeinden des Rhein-Pfalz-Kreis bundesweit?

Im Rhein-Pfalz-Kreis entfallen 20 im mittleren Fünftel und 5 im vierten Fünftel auf die fünf bundesweiten Fünftel. Die meisten Gemeinden finden sich im mittlere Fünftel. Die Fünftel entsprechen den Farbstufen in der Tabelle.

Was ist im Rhein-Pfalz-Kreis der übliche Hebesatz?

Am dichtesten am Median von 380 % liegen Altrip mit 380 %, Beindersheim mit 380 % und Birkenheide mit 380 %. Wer wissen will, was im Rhein-Pfalz-Kreis typisch ist, schaut auf diese Werte und nicht auf die Extreme.

Wie viel Gewerbesteuer fällt im Rhein-Pfalz-Kreis an?

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beläuft sich der Steuermessbetrag auf 3.342,50 Euro. In Altrip sind 12.701,50 Euro fällig, in Schifferstadt 13.370,00 Euro. Das sind 668,50 Euro Unterschied im Rhein-Pfalz-Kreis. Maßgeblich ist allerdings die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; bestehen mehrere, wird der Messbetrag nach den §§ 28 ff. GewStG zerlegt.

Welche Kreise liegen nahe am Rhein-Pfalz-Kreis?

Nach dem Median sortiert liegt der Rhein-Pfalz-Kreis zwischen diesen beiden Kreisen. Direkt darunter steht Rhein-Lahn-Kreis mit 380 %, darüber folgt Westerwaldkreis mit 380 %. Die vollständige Reihe steht auf der Landesübersicht.

Häufige Fragen

Wie weit liegen die Hebesätze im Rhein-Pfalz-Kreis auseinander?

Die Hebesätze im Rhein-Pfalz-Kreis reichen von 380 % in Altrip bis 400 % in Schifferstadt. Der Median der 25 Gemeinden beträgt 380 %.

Wie steht der Rhein-Pfalz-Kreis im bundesweiten Vergleich da?

Mit einem Median von 380 % liegt der Rhein-Pfalz-Kreis genau auf dem bundesweiten Wert von 380 %. Über dem Bundesmedian liegen 5 Gemeinden, darunter 0.

Zahlt man in den grossen Orten des Rhein-Pfalz-Kreis mehr?

In Schifferstadt, der grössten Gemeinde des Rhein-Pfalz-Kreis mit 20.620 Einwohnern, beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz 400 %.

Wie hoch ist die Grundsteuer B im Rhein-Pfalz-Kreis?

Bei der Grundsteuer B liegt der mittlere Hebesatz im Rhein-Pfalz-Kreis bei 465 %, die Spanne reicht von 365 % bis 490 %.

Wo liegen die Gemeinden des Rhein-Pfalz-Kreis bundesweit?

Von den 25 Gemeinden des Rhein-Pfalz-Kreis liegen 20 im mittleren Fünftel und 5 im vierten Fünftel, gemessen an der bundesweiten Verteilung aller Hebesätze.

Was ist im Rhein-Pfalz-Kreis der übliche Hebesatz?

Dem Kreismedian von 380 % am nächsten liegen Altrip mit 380 %, Beindersheim mit 380 % und Birkenheide mit 380 %.

Wie viel Gewerbesteuer fällt im Rhein-Pfalz-Kreis an?

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag liegt die Gewerbesteuer im Rhein-Pfalz-Kreis zwischen 12.701,50 Euro in Altrip und 13.370,00 Euro in Schifferstadt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuer-B-Werte in dieser Tabelle stammen aus der Zeit vor der Grundsteuerreform. Zum 1. Januar 2025 hat sich die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird; aus einem Vergleich mit späteren Werten folgt keine Aussage über die Steuerlast. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Quellen

Belege für die Werte auf dieser Seite
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde. Keine steuerliche Beratung — siehe Methodik und Rechner.