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Rheinland-Pfalz Rhein-Pfalz-Kreis Schifferstadt

Hebesätze Schifferstadt

Rhein-Pfalz-Kreis · AGS 07338025 · 20.620 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Schifferstadt, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Schifferstadt setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Rhein-Pfalz-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Schifferstadt zum Landesdurchschnitt liegt

Schifferstadt liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 21-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Schifferstadt ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schifferstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schifferstadt 400 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Pfalz-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schifferstadt auf Platz 25, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schifferstadt Grundsteuer B
Neuhofen 390 % −10 Prozentpunkte 465 %
Otterstadt 390 % −10 Prozentpunkte 365 %
Großniedesheim 385 % −15 Prozentpunkte 465 %
Heuchelheim bei Frankenthal 385 % −15 Prozentpunkte 465 %
Altrip 380 % −20 Prozentpunkte 465 %

Was der Hebesatz in Schifferstadt in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Schifferstadt nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Schifferstadt noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schifferstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schifferstadt?

In Schifferstadt gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schifferstadt?

Schifferstadt setzt die Grundsteuer B auf 490 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Schifferstadt hoch?

Im Vergleich zum Median Rhein-Pfalz-Kreis von 380 % liegt Schifferstadt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Schifferstadt legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Schifferstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.