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Rheinland-Pfalz Rhein-Pfalz-Kreis Fußgönheim

Hebesätze Fußgönheim

Rhein-Pfalz-Kreis · AGS 07338008 · 2.579 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Fußgönheim gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Rhein-Pfalz-Kreis liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Fußgönheim hoch?

2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Fußgönheim im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 256-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Fußgönheim vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Fußgönheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Fußgönheim 380 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Pfalz-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Fußgönheim auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Fußgönheim liegt

Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Fußgönheim Grundsteuer B
Altrip 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Beindersheim 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Birkenheide 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bobenheim-Roxheim 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Böhl-Iggelheim 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Wie viel Gewerbesteuer in Fußgönheim anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Fußgönheim und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Fußgönheim ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Fußgönheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Fußgönheim?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Fußgönheim?

Die Grundsteuer B liegt bei 465 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Fußgönheim hoch?

Gemessen am Median Rhein-Pfalz-Kreis von 380 % liegt der Satz von Fußgönheim genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Fußgönheim durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Fußgönheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.