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Rheinland-Pfalz Rhein-Pfalz-Kreis Neuhofen

Hebesätze Neuhofen

Rhein-Pfalz-Kreis · AGS 07338020 · 7.252 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

390 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Neuhofen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Rhein-Pfalz-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Neuhofen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Neuhofen im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.560 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 84-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Neuhofen im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neuhofen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neuhofen 390 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Pfalz-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuhofen auf Platz 23, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neuhofen Grundsteuer B
Otterstadt 390 % 0 Prozentpunkte 365 %
Großniedesheim 385 % −5 Prozentpunkte 465 %
Heuchelheim bei Frankenthal 385 % −5 Prozentpunkte 465 %
Altrip 380 % −10 Prozentpunkte 465 %
Beindersheim 380 % −10 Prozentpunkte 465 %

Was die Gewerbesteuer in Neuhofen konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Neuhofen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Neuhofen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuhofen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuhofen?

Neuhofen setzt 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.035,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuhofen?

465 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Neuhofen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Neuhofen liegt 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Neuhofen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Neuhofen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.