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Rheinland-Pfalz Rhein-Pfalz-Kreis Böhl-Iggelheim

Hebesätze Böhl-Iggelheim

Rhein-Pfalz-Kreis · AGS 07338005 · 10.543 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Böhl-Iggelheim gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Rhein-Pfalz-Kreis liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wie Böhl-Iggelheim zum Landesdurchschnitt liegt

Böhl-Iggelheim liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 44-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Böhl-Iggelheim vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Böhl-Iggelheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Böhl-Iggelheim 380 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Pfalz-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Böhl-Iggelheim auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Böhl-Iggelheim mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Böhl-Iggelheim Grundsteuer B
Altrip 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Beindersheim 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Birkenheide 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bobenheim-Roxheim 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dannstadt-Schauernheim 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Wie viel Gewerbesteuer in Böhl-Iggelheim anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Böhl-Iggelheim beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Böhl-Iggelheim und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Böhl-Iggelheim ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Böhl-Iggelheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Böhl-Iggelheim?

In Böhl-Iggelheim gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Böhl-Iggelheim?

Die Grundsteuer B liegt bei 465 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Böhl-Iggelheim hoch?

Im Vergleich zum Median Rhein-Pfalz-Kreis von 380 % liegt Böhl-Iggelheim genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Böhl-Iggelheim selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Böhl-Iggelheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.