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Rheinland-Pfalz Rhein-Pfalz-Kreis Dannstadt-Schauernheim

Hebesätze Dannstadt-Schauernheim

Rhein-Pfalz-Kreis · AGS 07338006 · 7.498 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Dannstadt-Schauernheim aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Rhein-Pfalz-Kreis liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Dannstadt-Schauernheim bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Dannstadt-Schauernheim im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 83-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Dannstadt-Schauernheim nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Dannstadt-Schauernheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Dannstadt-Schauernheim 380 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Pfalz-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Dannstadt-Schauernheim auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Dannstadt-Schauernheim Grundsteuer B
Altrip 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Beindersheim 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Birkenheide 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bobenheim-Roxheim 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Böhl-Iggelheim 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Ein Rechenbeispiel für Dannstadt-Schauernheim

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Dannstadt-Schauernheim legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Dannstadt-Schauernheim fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Dannstadt-Schauernheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Dannstadt-Schauernheim?

Dannstadt-Schauernheim setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Dannstadt-Schauernheim?

Dannstadt-Schauernheim setzt die Grundsteuer B auf 465 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Dannstadt-Schauernheim hoch?

Gemessen am Median Rhein-Pfalz-Kreis von 380 % liegt der Satz von Dannstadt-Schauernheim genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Dannstadt-Schauernheim. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Dannstadt-Schauernheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.