Baden-Württemberg› Main-Tauber-Kreis
Gewerbesteuer-Hebesätze Main-Tauber-Kreis
18 Gemeinden im Main-Tauber-Kreis weisen einen belegten Gewerbesteuer-Hebesatz aus. Ihr Median liegt bei 370 %, der niedrigste Wert bei 340 %, der höchste bei 390 %. Zum bundesweiten Median von 380 % ergibt das 10 Prozentpunkte Abstand.
Die Gemeinden im Main-Tauber-Kreis
| Gemeinde | Einwohner | Gewerbesteuer | Zum Kreismedian | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|---|
| Boxberg | 6.721 | 340 % | −30 Prozentpunkte | 300 % |
| Wittighausen | 1.682 | 350 % | −20 Prozentpunkte | 350 % |
| Ahorn | 2.239 | 360 % | −10 Prozentpunkte | 350 % |
| Großrinderfeld | 4.096 | 360 % | −10 Prozentpunkte | 360 % |
| Grünsfeld | 3.719 | 360 % | −10 Prozentpunkte | 370 % |
| Igersheim | 5.602 | 360 % | −10 Prozentpunkte | 400 % |
| Lauda-Königshofen | 14.568 | 360 % | −10 Prozentpunkte | 390 % |
| Tauberbischofsheim | 13.357 | 360 % | −10 Prozentpunkte | 370 % |
| Assamstadt | 2.274 | 370 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Bad Mergentheim | 24.510 | 370 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Freudenberg | 3.721 | 370 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Wertheim | 23.160 | 370 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Creglingen | 4.604 | 380 % | +10 Prozentpunkte | 450 % |
| Königheim | 3.021 | 380 % | +10 Prozentpunkte | 430 % |
| Niederstetten | 4.934 | 380 % | +10 Prozentpunkte | 430 % |
| Weikersheim | 7.601 | 380 % | +10 Prozentpunkte | 430 % |
| Werbach | 3.271 | 380 % | +10 Prozentpunkte | 410 % |
| Külsheim | 5.276 | 390 % | +20 Prozentpunkte | 380 % |
Welche Gemeinde im Main-Tauber-Kreis verlangt am wenigsten Gewerbesteuer?
Boxberg liegt mit 340 % am unteren Rand der 18 Gemeinden, Külsheim mit 390 % am oberen. Die Spanne von 50 Prozentpunkten entscheidet bei einem Steuermessbetrag von 3.500 Euro über rund 1.750 Euro Jahressteuer.
Liegt der Main-Tauber-Kreis über oder unter dem Bundesmedian?
Von den 18 Gemeinden mit belegtem Wert liegen 1 über dem bundesweiten Median von 380 %, 12 darunter und 5 genau darauf. Der Kreismedian beträgt 370 % und damit 10 Prozentpunkte unter dem Bundeswert. Unter den 294 Kreisen mit belegten Werten steht der Main-Tauber-Kreis damit auf Platz 127, von unten gezählt, innerhalb des eigenen Bundeslandes auf Platz 29 von 35.
Welcher Hebesatz gilt im Hauptort des Main-Tauber-Kreis?
Die einwohnerstärkste Gemeinde des Main-Tauber-Kreis ist Bad Mergentheim mit 24.510 Einwohnern und einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 %, also genau auf dem Kreismedian. Insgesamt leben 21 Prozent der rund 134.356 erfassten Einwohner des Kreises in Gemeinden, deren Hebesatz über dem Kreismedian liegt.
Wie hoch ist die Grundsteuer B im Main-Tauber-Kreis?
Bei der Grundsteuer B beträgt der mittlere Satz 375 %. Über 18 Gemeinden hinweg reicht die Spanne von 300 % bis 450 %. Diese Angaben stammen aus der Zeit vor der Grundsteuerreform; ein Vergleich mit Werten ab dem 1. Januar 2025 lässt keinen Schluss auf die Steuerlast zu.
Sind die Gemeinden im Main-Tauber-Kreis eher günstig oder eher teuer?
Im Main-Tauber-Kreis entfallen 1 im niedrigsten Fünftel, 11 im zweiten Fünftel, 5 im mittleren Fünftel und 1 im vierten Fünftel auf die fünf bundesweiten Fünftel. Die meisten Gemeinden finden sich im zweite Fünftel.
Was ist im Main-Tauber-Kreis der übliche Hebesatz?
Dem Kreismedian von 370 % am nächsten kommen Assamstadt mit 370 %, Bad Mergentheim mit 370 % und Freudenberg mit 370 %. Diese Gemeinden zeigen, was im Main-Tauber-Kreis der übliche Satz ist, während die Randwerte den Ausreissern gehören.
Was bedeutet der Unterschied im Main-Tauber-Kreis in Euro?
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beläuft sich der Steuermessbetrag auf 3.342,50 Euro. In Boxberg sind 11.364,50 Euro fällig, in Külsheim 13.035,75 Euro. Das sind 1.671,25 Euro Unterschied im Main-Tauber-Kreis. Maßgeblich ist allerdings die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; bestehen mehrere, wird der Messbetrag nach den §§ 28 ff. GewStG zerlegt.
Welche Kreise liegen nahe am Main-Tauber-Kreis?
Ordnet man die Kreise des Bundeslandes nach ihrem Median, hat der Main-Tauber-Kreis unmittelbare Nachbarn mit nahe beieinanderliegenden Sätzen. Direkt darunter steht Landkreis Tübingen mit 370 %, darüber folgt Rems-Murr-Kreis mit 370 %. Die vollständige Reihe steht auf der Landesübersicht.
Häufige Fragen
Welche Gemeinde im Main-Tauber-Kreis verlangt am wenigsten Gewerbesteuer?
Am wenigsten verlangt Boxberg mit 340 %. Der höchste Satz im Main-Tauber-Kreis liegt bei 390 % in Külsheim; dazwischen liegen 50 Prozentpunkte.
Liegt der Main-Tauber-Kreis über oder unter dem Bundesmedian?
Der Median im Main-Tauber-Kreis beträgt 370 %, der bundesweite Median 380 %. 1 der 18 Gemeinden liegen über dem Bundeswert.
Welcher Hebesatz gilt im Hauptort des Main-Tauber-Kreis?
Wie hoch ist die Grundsteuer B im Main-Tauber-Kreis?
Der Median der Grundsteuer B im Main-Tauber-Kreis beträgt 375 %. Die Werte der 18 Gemeinden reichen von 300 % bis 450 %.
Sind die Gemeinden im Main-Tauber-Kreis eher günstig oder eher teuer?
Von den 18 Gemeinden des Main-Tauber-Kreis liegen 1 im niedrigsten Fünftel, 11 im zweiten Fünftel, 5 im mittleren Fünftel und 1 im vierten Fünftel, gemessen an der bundesweiten Verteilung aller Hebesätze.
Was ist im Main-Tauber-Kreis der übliche Hebesatz?
Dem Kreismedian von 370 % am nächsten liegen Assamstadt mit 370 %, Bad Mergentheim mit 370 % und Freudenberg mit 370 %.
Was bedeutet der Unterschied im Main-Tauber-Kreis in Euro?
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag liegt die Gewerbesteuer im Main-Tauber-Kreis zwischen 11.364,50 Euro in Boxberg und 13.035,75 Euro in Külsheim.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuer-B-Werte in dieser Tabelle stammen aus der Zeit vor der Grundsteuerreform. Zum 1. Januar 2025 hat sich die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird; aus einem Vergleich mit späteren Werten folgt keine Aussage über die Steuerlast. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Quellen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde. Keine steuerliche Beratung — siehe Methodik und Rechner.