Baden-Württemberg › Main-Tauber-Kreis ›Creglingen
Hebesätze Creglingen
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Creglingen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Main-Tauber-Kreis liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Creglingen hoch?
2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Creglingen im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 833 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 581-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Creglingen im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Creglingen | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Main-Tauber-Kreis | 370 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 18 Gemeinden im Main-Tauber-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Creglingen auf Platz 13, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Creglingen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Creglingen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Königheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Niederstetten | 380 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Weikersheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Werbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Assamstadt | 370 % | −10 Prozentpunkte | 340 % |
Gewerbesteuer in Creglingen an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Creglingen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Creglingen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Creglingen
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 4.993.430 Euro | 1.121 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 438.697 Euro | 99 Euro |
| Grundsteuer B | 743.084 Euro | 167 Euro |
| Grundsteuer A | 281.299 Euro | 63 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 4.453 | |
Je Einwohner flossen Creglingen im Berichtsjahr 2024 1.121 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Creglingen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Creglingen?
In Creglingen gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Creglingen?
450 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Creglingen hoch?
Der Median Main-Tauber-Kreis liegt bei 370 %. Creglingen liegt damit 10 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Creglingen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.