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Hebesätze Niederstetten
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Niederstetten aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Main-Tauber-Kreis liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Niederstetten hoch?
2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Niederstetten im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 833 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 549-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Niederstetten ausweisen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Niederstetten | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Main-Tauber-Kreis | 370 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 18 Gemeinden im Main-Tauber-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Niederstetten auf Platz 13, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Niederstetten
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Niederstetten | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Creglingen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Königheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Weikersheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Werbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Assamstadt | 370 % | −10 Prozentpunkte | 340 % |
Was der Hebesatz in Niederstetten in Euro bedeutet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Niederstetten nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Niederstetten noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Niederstetten tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.745.565 Euro | 356 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 166.104 Euro | 34 Euro |
| Grundsteuer B | 826.177 Euro | 168 Euro |
| Grundsteuer A | 207.066 Euro | 42 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 4.906 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Niederstetten im Berichtsjahr 2024 356 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Niederstetten liegt unter diesem Wert. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Niederstetten
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Niederstetten?
In Niederstetten gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Niederstetten?
430 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Niederstetten hoch?
Gemessen am Median Main-Tauber-Kreis von 370 % liegt der Satz von Niederstetten 10 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Niederstetten legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.