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Baden-Württemberg Main-Tauber-Kreis Tauberbischofsheim

Hebesätze Tauberbischofsheim

Main-Tauber-Kreis · AGS 08128115 · 13.357 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Tauberbischofsheim, Stadt

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Tauberbischofsheim beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Main-Tauber-Kreis liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Tauberbischofsheim bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Tauberbischofsheim im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 360 % setzen bundesweit 514 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 173-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Tauberbischofsheim vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Tauberbischofsheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Tauberbischofsheim 360 % Berichtsjahr 2024
Median Main-Tauber-Kreis 370 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 18 Gemeinden im Main-Tauber-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Tauberbischofsheim auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Tauberbischofsheim

Gemeinden im Main-Tauber-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Tauberbischofsheim Grundsteuer B
Ahorn 360 % 0 Prozentpunkte 350 %
Großrinderfeld 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Grünsfeld 360 % 0 Prozentpunkte 370 %
Igersheim 360 % 0 Prozentpunkte 400 %
Lauda-Königshofen 360 % 0 Prozentpunkte 390 %

Wie viel Gewerbesteuer in Tauberbischofsheim anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 360 % ergibt das 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Tauberbischofsheim und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Tauberbischofsheim ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Tauberbischofsheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Tauberbischofsheim?

Der Hebesatz liegt bei 360 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.033,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Tauberbischofsheim?

370 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Tauberbischofsheim hoch?

Gemessen am Median Main-Tauber-Kreis von 370 % liegt der Satz von Tauberbischofsheim 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Tauberbischofsheim. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Tauberbischofsheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.