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Baden-Württemberg Main-Tauber-Kreis Assamstadt

Hebesätze Assamstadt

Main-Tauber-Kreis · AGS 08128006 · 2.274 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Assamstadt setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Main-Tauber-Kreis liegt bei 370 % und damit auf demselben Wert.

Wie Assamstadt zum Landesdurchschnitt liegt

Assamstadt liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 315 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 370 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 885-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Assamstadt ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Assamstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Assamstadt 370 % Berichtsjahr 2024
Median Main-Tauber-Kreis 370 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 18 Gemeinden im Main-Tauber-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Assamstadt auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Assamstadt

Gemeinden im Main-Tauber-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Assamstadt Grundsteuer B
Bad Mergentheim 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Freudenberg 370 % 0 Prozentpunkte 350 %
Wertheim 370 % 0 Prozentpunkte 370 %
Ahorn 360 % −10 Prozentpunkte 350 %
Creglingen 380 % +10 Prozentpunkte 450 %

Was der Hebesatz in Assamstadt in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 370 % Hebesatz sind 12.367,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Assamstadt nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Assamstadt noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Assamstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Assamstadt?

Assamstadt setzt 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.367,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Assamstadt?

340 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Assamstadt hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 370 %. Assamstadt liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Assamstadt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Assamstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.