Bayern› Landkreis Erlangen-Höchstadt
Gewerbesteuer-Hebesätze Landkreis Erlangen-Höchstadt
Zwischen 230 % und 380 % liegen die Gewerbesteuer-Hebesätze der 25 Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Der Median beträgt 380 % und damit genauso viel als der bundesweite Wert von 380 %.
Die Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt
| Gemeinde | Einwohner | Gewerbesteuer | Zum Kreismedian | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|---|
| Röttenbach | 4.796 | 230 % | −150 Prozentpunkte | 300 % |
| Herzogenaurach | 24.313 | 320 % | −60 Prozentpunkte | 280 % |
| Vestenbergsgreuth | 1.573 | 320 % | −60 Prozentpunkte | 300 % |
| Weisendorf | 6.803 | 320 % | −60 Prozentpunkte | 320 % |
| Kalchreuth | 3.038 | 330 % | −50 Prozentpunkte | 300 % |
| Möhrendorf | 4.888 | 330 % | −50 Prozentpunkte | 260 % |
| Aurachtal | 3.183 | 340 % | −40 Prozentpunkte | 310 % |
| Höchstadt a.d.Aisch | 13.873 | 340 % | −40 Prozentpunkte | 360 % |
| Großenseebach | 2.510 | 350 % | −30 Prozentpunkte | 330 % |
| Heroldsberg | 8.576 | 350 % | −30 Prozentpunkte | 450 % |
| Adelsdorf | 9.389 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 550 % |
| Baiersdorf | 8.039 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Bubenreuth | 4.608 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Buckenhof | 3.118 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Eckental | 14.730 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Gremsdorf | 1.628 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Hemhofen | 5.433 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Heßdorf | 3.614 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Lonnerstadt | 2.078 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 600 % |
| Marloffstein | 1.582 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Mühlhausen | 1.808 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 600 % |
| Oberreichenbach | 1.380 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Spardorf | 2.259 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Uttenreuth | 5.112 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Wachenroth | 2.373 | 380 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
Wo zahlt man im Landkreis Erlangen-Höchstadt am meisten Gewerbesteuer?
150 Prozentpunkte trennen die günstigste von der teuersten Gemeinde: Röttenbach verlangt 230 %, Wachenroth 380 %. Dazwischen verteilen sich 23 weitere Gemeinden.
Wie ordnet sich der Landkreis Erlangen-Höchstadt bundesweit ein?
Von den 25 Gemeinden mit belegtem Wert liegen 0 über dem bundesweiten Median von 380 %, 10 darunter und 15 genau darauf. Der Kreismedian beträgt 380 % und damit genau so viel wie bundesweit. Unter den 294 Kreisen mit belegten Werten steht der Landkreis Erlangen-Höchstadt damit auf Platz 152, von unten gezählt, innerhalb des eigenen Bundeslandes auf Platz 66 von 71.
Wie wirkt sich die Einwohnerzahl im Landkreis Erlangen-Höchstadt aus?
Die einwohnerstärkste Gemeinde des Landkreis Erlangen-Höchstadt ist Herzogenaurach mit 24.313 Einwohnern und einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 %, also 60 Prozentpunkte unter dem Kreismedian. Insgesamt leben 0 Prozent der rund 140.704 erfassten Einwohner des Kreises in Gemeinden, deren Hebesatz über dem Kreismedian liegt.
Wie hoch ist die Grundsteuer B im Landkreis Erlangen-Höchstadt?
Der Median der Grundsteuer B beträgt 360 %, gemessen an 25 Gemeinden. Die Randwerte liegen bei 260 % und 600 %. Diese Angaben stammen aus der Zeit vor der Grundsteuerreform; ein Vergleich mit Werten ab dem 1. Januar 2025 lässt keinen Schluss auf die Steuerlast zu.
In welchem Bereich liegen die meisten Gemeinden des Landkreis Erlangen-Höchstadt?
Auf die bundesweiten Fünftel verteilen sich die 25 Gemeinden des Landkreis Erlangen-Höchstadt wie folgt: 8 im niedrigsten Fünftel, 2 im zweiten Fünftel und 15 im mittleren Fünftel. Am dichtesten besetzt ist das mittlere Fünftel.
Welche Gemeinden des Landkreis Erlangen-Höchstadt liegen im Mittelfeld?
Der Median des Landkreis Erlangen-Höchstadt von 380 % wird am ehesten getroffen von Adelsdorf mit 380 %, Baiersdorf mit 380 % und Bubenreuth mit 380 %. Die Randwerte der Tabelle sind dagegen Einzelfälle.
Wie schlägt sich der Hebesatz im Landkreis Erlangen-Höchstadt auf die Steuer nieder?
Nimmt man 120.000 Euro Gewerbeertrag als Beispiel, liegt der Steuermessbetrag bei 3.342,50 Euro. Daraus folgen 7.687,75 Euro in Röttenbach und 12.701,50 Euro in Wachenroth; die Spanne im Landkreis Erlangen-Höchstadt kostet damit 5.013,75 Euro jährlich. Maßgeblich ist allerdings die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; bestehen mehrere, wird der Messbetrag nach den §§ 28 ff. GewStG zerlegt.
Welche Kreise liegen nahe am Landkreis Erlangen-Höchstadt?
Direkt darunter steht Landkreis Coburg mit 380 %, darüber folgt Landkreis Forchheim mit 380 %. Die vollständige Reihe steht auf der Landesübersicht.
Häufige Fragen
Wo zahlt man im Landkreis Erlangen-Höchstadt am meisten Gewerbesteuer?
Wie ordnet sich der Landkreis Erlangen-Höchstadt bundesweit ein?
0 der 25 Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt setzen einen Hebesatz über dem Bundesmedian von 380 % fest, 10 liegen darunter.
Wie wirkt sich die Einwohnerzahl im Landkreis Erlangen-Höchstadt aus?
Wie hoch ist die Grundsteuer B im Landkreis Erlangen-Höchstadt?
In welchem Bereich liegen die meisten Gemeinden des Landkreis Erlangen-Höchstadt?
Von den 25 Gemeinden des Landkreis Erlangen-Höchstadt liegen 8 im niedrigsten Fünftel, 2 im zweiten Fünftel und 15 im mittleren Fünftel, gemessen an der bundesweiten Verteilung aller Hebesätze.
Welche Gemeinden des Landkreis Erlangen-Höchstadt liegen im Mittelfeld?
Dem Kreismedian von 380 % am nächsten liegen Adelsdorf mit 380 %, Baiersdorf mit 380 % und Bubenreuth mit 380 %.
Wie schlägt sich der Hebesatz im Landkreis Erlangen-Höchstadt auf die Steuer nieder?
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag liegt die Gewerbesteuer im Landkreis Erlangen-Höchstadt zwischen 7.687,75 Euro in Röttenbach und 12.701,50 Euro in Wachenroth.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuer-B-Werte in dieser Tabelle stammen aus der Zeit vor der Grundsteuerreform. Zum 1. Januar 2025 hat sich die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird; aus einem Vergleich mit späteren Werten folgt keine Aussage über die Steuerlast. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Quellen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde. Keine steuerliche Beratung — siehe Methodik und Rechner.