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Bayern Landkreis Erlangen-Höchstadt

Gewerbesteuer-Hebesätze Landkreis Erlangen-Höchstadt

Median
380 %
Berichtsjahr 2024
Niedrigster Wert
230 %
Berichtsjahr 2024
Höchster Wert
380 %
Berichtsjahr 2024
Gemeinden mit belegtem Wert
25
jede mit eigener Seite
Kurz beantwortet

Zwischen 230 % und 380 % liegen die Gewerbesteuer-Hebesätze der 25 Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Der Median beträgt 380 % und damit genauso viel als der bundesweite Wert von 380 %.

Die Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt

Gewerbesteuer- und Grundsteuer-B-Hebesätze der 25 Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt, Median 380 %, Stand Berichtsjahr 2024
GemeindeEinwohner GewerbesteuerZum Kreismedian Grundsteuer B
Röttenbach 4.796 230 % −150 Prozentpunkte 300 %
Herzogenaurach 24.313 320 % −60 Prozentpunkte 280 %
Vestenbergsgreuth 1.573 320 % −60 Prozentpunkte 300 %
Weisendorf 6.803 320 % −60 Prozentpunkte 320 %
Kalchreuth 3.038 330 % −50 Prozentpunkte 300 %
Möhrendorf 4.888 330 % −50 Prozentpunkte 260 %
Aurachtal 3.183 340 % −40 Prozentpunkte 310 %
Höchstadt a.d.Aisch 13.873 340 % −40 Prozentpunkte 360 %
Großenseebach 2.510 350 % −30 Prozentpunkte 330 %
Heroldsberg 8.576 350 % −30 Prozentpunkte 450 %
Adelsdorf 9.389 380 % 0 Prozentpunkte 550 %
Baiersdorf 8.039 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Bubenreuth 4.608 380 % 0 Prozentpunkte 420 %
Buckenhof 3.118 380 % 0 Prozentpunkte 340 %
Eckental 14.730 380 % 0 Prozentpunkte 330 %
Gremsdorf 1.628 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Hemhofen 5.433 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Heßdorf 3.614 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Lonnerstadt 2.078 380 % 0 Prozentpunkte 600 %
Marloffstein 1.582 380 % 0 Prozentpunkte 340 %
Mühlhausen 1.808 380 % 0 Prozentpunkte 600 %
Oberreichenbach 1.380 380 % 0 Prozentpunkte 330 %
Spardorf 2.259 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Uttenreuth 5.112 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Wachenroth 2.373 380 % 0 Prozentpunkte 450 %

Wo zahlt man im Landkreis Erlangen-Höchstadt am meisten Gewerbesteuer?

150 Prozentpunkte trennen die günstigste von der teuersten Gemeinde: Röttenbach verlangt 230 %, Wachenroth 380 %. Dazwischen verteilen sich 23 weitere Gemeinden.

Wie ordnet sich der Landkreis Erlangen-Höchstadt bundesweit ein?

Von den 25 Gemeinden mit belegtem Wert liegen 0 über dem bundesweiten Median von 380 %, 10 darunter und 15 genau darauf. Der Kreismedian beträgt 380 % und damit genau so viel wie bundesweit. Unter den 294 Kreisen mit belegten Werten steht der Landkreis Erlangen-Höchstadt damit auf Platz 152, von unten gezählt, innerhalb des eigenen Bundeslandes auf Platz 66 von 71.

Wie wirkt sich die Einwohnerzahl im Landkreis Erlangen-Höchstadt aus?

Die einwohnerstärkste Gemeinde des Landkreis Erlangen-Höchstadt ist Herzogenaurach mit 24.313 Einwohnern und einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 %, also 60 Prozentpunkte unter dem Kreismedian. Insgesamt leben 0 Prozent der rund 140.704 erfassten Einwohner des Kreises in Gemeinden, deren Hebesatz über dem Kreismedian liegt.

Wie hoch ist die Grundsteuer B im Landkreis Erlangen-Höchstadt?

Der Median der Grundsteuer B beträgt 360 %, gemessen an 25 Gemeinden. Die Randwerte liegen bei 260 % und 600 %. Diese Angaben stammen aus der Zeit vor der Grundsteuerreform; ein Vergleich mit Werten ab dem 1. Januar 2025 lässt keinen Schluss auf die Steuerlast zu.

In welchem Bereich liegen die meisten Gemeinden des Landkreis Erlangen-Höchstadt?

Auf die bundesweiten Fünftel verteilen sich die 25 Gemeinden des Landkreis Erlangen-Höchstadt wie folgt: 8 im niedrigsten Fünftel, 2 im zweiten Fünftel und 15 im mittleren Fünftel. Am dichtesten besetzt ist das mittlere Fünftel.

Welche Gemeinden des Landkreis Erlangen-Höchstadt liegen im Mittelfeld?

Der Median des Landkreis Erlangen-Höchstadt von 380 % wird am ehesten getroffen von Adelsdorf mit 380 %, Baiersdorf mit 380 % und Bubenreuth mit 380 %. Die Randwerte der Tabelle sind dagegen Einzelfälle.

Wie schlägt sich der Hebesatz im Landkreis Erlangen-Höchstadt auf die Steuer nieder?

Nimmt man 120.000 Euro Gewerbeertrag als Beispiel, liegt der Steuermessbetrag bei 3.342,50 Euro. Daraus folgen 7.687,75 Euro in Röttenbach und 12.701,50 Euro in Wachenroth; die Spanne im Landkreis Erlangen-Höchstadt kostet damit 5.013,75 Euro jährlich. Maßgeblich ist allerdings die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; bestehen mehrere, wird der Messbetrag nach den §§ 28 ff. GewStG zerlegt.

Welche Kreise liegen nahe am Landkreis Erlangen-Höchstadt?

Direkt darunter steht Landkreis Coburg mit 380 %, darüber folgt Landkreis Forchheim mit 380 %. Die vollständige Reihe steht auf der Landesübersicht.

Häufige Fragen

Wo zahlt man im Landkreis Erlangen-Höchstadt am meisten Gewerbesteuer?

Wie ordnet sich der Landkreis Erlangen-Höchstadt bundesweit ein?

0 der 25 Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt setzen einen Hebesatz über dem Bundesmedian von 380 % fest, 10 liegen darunter.

Wie wirkt sich die Einwohnerzahl im Landkreis Erlangen-Höchstadt aus?

Wie hoch ist die Grundsteuer B im Landkreis Erlangen-Höchstadt?

In welchem Bereich liegen die meisten Gemeinden des Landkreis Erlangen-Höchstadt?

Von den 25 Gemeinden des Landkreis Erlangen-Höchstadt liegen 8 im niedrigsten Fünftel, 2 im zweiten Fünftel und 15 im mittleren Fünftel, gemessen an der bundesweiten Verteilung aller Hebesätze.

Welche Gemeinden des Landkreis Erlangen-Höchstadt liegen im Mittelfeld?

Dem Kreismedian von 380 % am nächsten liegen Adelsdorf mit 380 %, Baiersdorf mit 380 % und Bubenreuth mit 380 %.

Wie schlägt sich der Hebesatz im Landkreis Erlangen-Höchstadt auf die Steuer nieder?

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag liegt die Gewerbesteuer im Landkreis Erlangen-Höchstadt zwischen 7.687,75 Euro in Röttenbach und 12.701,50 Euro in Wachenroth.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuer-B-Werte in dieser Tabelle stammen aus der Zeit vor der Grundsteuerreform. Zum 1. Januar 2025 hat sich die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird; aus einem Vergleich mit späteren Werten folgt keine Aussage über die Steuerlast. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Quellen

Belege für die Werte auf dieser Seite
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde. Keine steuerliche Beratung — siehe Methodik und Rechner.