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Bayern Landkreis Erlangen-Höchstadt Großenseebach

Hebesätze Großenseebach

Landkreis Erlangen-Höchstadt · AGS 09572127 · 2.510 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Großenseebach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Erlangen-Höchstadt liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Großenseebach zum Landesdurchschnitt liegt

Großenseebach liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.145-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Großenseebach im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Großenseebach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Großenseebach 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Erlangen-Höchstadt 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großenseebach auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Großenseebach

Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Großenseebach Grundsteuer B
Heroldsberg 350 % 0 Prozentpunkte 450 %
Aurachtal 340 % −10 Prozentpunkte 310 %
Höchstadt a.d.Aisch 340 % −10 Prozentpunkte 360 %
Kalchreuth 330 % −20 Prozentpunkte 300 %
Möhrendorf 330 % −20 Prozentpunkte 260 %

Gewerbesteuer in Großenseebach an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Großenseebach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Großenseebach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großenseebach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großenseebach?

In Großenseebach gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großenseebach?

330 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Großenseebach hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Großenseebach liegt 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Großenseebach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Großenseebach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.