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Bayern Landkreis Erlangen-Höchstadt Weisendorf

Hebesätze Weisendorf

Landkreis Erlangen-Höchstadt · AGS 09572164 · 6.803 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Weisendorf, M

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Weisendorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Erlangen-Höchstadt liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.

Was der Wert für Weisendorf bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Weisendorf im niedrigsten Fünftel; der Satz von 320 % kommt insgesamt 435 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 393-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Weisendorf vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Weisendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Weisendorf 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Erlangen-Höchstadt 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weisendorf auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Weisendorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Weisendorf Grundsteuer B
Herzogenaurach 320 % 0 Prozentpunkte 280 %
Vestenbergsgreuth 320 % 0 Prozentpunkte 300 %
Kalchreuth 330 % +10 Prozentpunkte 300 %
Möhrendorf 330 % +10 Prozentpunkte 260 %
Aurachtal 340 % +20 Prozentpunkte 310 %

Wie viel Gewerbesteuer in Weisendorf anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 320 % sind das 10.696,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Weisendorf beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Weisendorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Weisendorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weisendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weisendorf?

In Weisendorf gilt ein Hebesatz von 320 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.696,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weisendorf?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Weisendorf hoch?

Der Median Landkreis Erlangen-Höchstadt liegt bei 380 %. Weisendorf liegt damit 60 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Weisendorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Weisendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.