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Hebesätze Bubenreuth
In Bubenreuth gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Erlangen-Höchstadt liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Bubenreuth hoch?
2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Bubenreuth im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 634-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Bubenreuth vorliegen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bubenreuth | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Erlangen-Höchstadt | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 25 Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bubenreuth auf Platz 11, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Bubenreuth liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bubenreuth | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Adelsdorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 550 % |
| Baiersdorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Buckenhof | 380 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Eckental | 380 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Gremsdorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Bubenreuth anfällt
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Bubenreuth und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Bubenreuth ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bubenreuth
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bubenreuth?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bubenreuth?
Bubenreuth setzt die Grundsteuer B auf 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Bubenreuth hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Erlangen-Höchstadt von 380 % liegt Bubenreuth genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Bubenreuth selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.