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Bayern Landkreis Erlangen-Höchstadt Adelsdorf

Hebesätze Adelsdorf

Landkreis Erlangen-Höchstadt · AGS 09572111 · 9.389 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Adelsdorf beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 550 %. Der Median Landkreis Erlangen-Höchstadt liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Adelsdorf bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Adelsdorf im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 252-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Adelsdorf im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Adelsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Adelsdorf 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Erlangen-Höchstadt 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Adelsdorf auf Platz 11, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Adelsdorf Grundsteuer B
Baiersdorf 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Bubenreuth 380 % 0 Prozentpunkte 420 %
Buckenhof 380 % 0 Prozentpunkte 340 %
Eckental 380 % 0 Prozentpunkte 330 %
Gremsdorf 380 % 0 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Adelsdorf konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Adelsdorf nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Adelsdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Adelsdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Adelsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Adelsdorf?

Adelsdorf setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Adelsdorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 550 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Adelsdorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Adelsdorf liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Adelsdorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Adelsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.