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Bayern Landkreis Erlangen-Höchstadt Lonnerstadt

Hebesätze Lonnerstadt

Landkreis Erlangen-Höchstadt · AGS 09572139 · 2.078 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Lonnerstadt, M

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Lonnerstadt ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 600 %. Der Median Landkreis Erlangen-Höchstadt liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wie Lonnerstadt bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Lonnerstadt im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.297-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Lonnerstadt vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lonnerstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lonnerstadt 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Erlangen-Höchstadt 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lonnerstadt auf Platz 11, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lonnerstadt Grundsteuer B
Adelsdorf 380 % 0 Prozentpunkte 550 %
Baiersdorf 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Bubenreuth 380 % 0 Prozentpunkte 420 %
Buckenhof 380 % 0 Prozentpunkte 340 %
Eckental 380 % 0 Prozentpunkte 330 %

Wie viel Gewerbesteuer in Lonnerstadt anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Lonnerstadt und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Lonnerstadt ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lonnerstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lonnerstadt?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lonnerstadt?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 600 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Lonnerstadt hoch?

Der Median Landkreis Erlangen-Höchstadt liegt bei 380 %. Lonnerstadt liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Lonnerstadt. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Lonnerstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.