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Nordrhein-Westfalen Oberbergischer Kreis Wipperfürth

Hebesätze Wipperfürth

Oberbergischer Kreis · AGS 05374052 · 21.068 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Wipperfürth, Stadt

Gewerbesteuer
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
860 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Wipperfürth ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 470 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 860 %. Der Median Oberbergischer Kreis liegt bei 490 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Wipperfürth im Vergleich steht

Der Wert von 470 % ordnet Wipperfürth im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 28 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 234 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 199-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Wipperfürth im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wipperfürth, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wipperfürth 470 % Berichtsjahr 2024
Median Oberbergischer Kreis 490 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +90 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Oberbergischer Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wipperfürth auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Wipperfürth mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Oberbergischer Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wipperfürth Grundsteuer B
Hückeswagen 470 % 0 Prozentpunkte 795 %
Bergneustadt 475 % +5 Prozentpunkte 959 %
Reichshof 475 % +5 Prozentpunkte 570 %
Wiehl 475 % +5 Prozentpunkte 508 %
Gummersbach 482 % +12 Prozentpunkte 675 %

Was die Gewerbesteuer in Wipperfürth konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 470 % macht daraus 15.709,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.008,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Wipperfürth beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Wipperfürth, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Wipperfürth noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wipperfürth

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wipperfürth?

Wipperfürth setzt 470 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 15.709,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wipperfürth?

Die Grundsteuer B liegt bei 860 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Wipperfürth hoch?

Im Vergleich zum Median Oberbergischer Kreis von 490 % liegt Wipperfürth 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Wipperfürth. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Wipperfürth
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.