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Nordrhein-Westfalen Oberbergischer Kreis Hückeswagen

Hebesätze Hückeswagen

Oberbergischer Kreis · AGS 05374016 · 14.802 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Hückeswagen, Stadt

Gewerbesteuer
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
795 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Hückeswagen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 470 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 795 %. Der Median Oberbergischer Kreis liegt bei 490 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Hückeswagen im Vergleich steht

Der Wert von 470 % ordnet Hückeswagen im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 28 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 234 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 267-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Hückeswagen nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hückeswagen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hückeswagen 470 % Berichtsjahr 2024
Median Oberbergischer Kreis 490 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +90 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Oberbergischer Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hückeswagen auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Hückeswagen liegt

Gemeinden im Oberbergischer Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hückeswagen Grundsteuer B
Wipperfürth 470 % 0 Prozentpunkte 860 %
Bergneustadt 475 % +5 Prozentpunkte 959 %
Reichshof 475 % +5 Prozentpunkte 570 %
Wiehl 475 % +5 Prozentpunkte 508 %
Gummersbach 482 % +12 Prozentpunkte 675 %

Ein Rechenbeispiel für Hückeswagen

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 470 % macht daraus 15.709,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.008,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Hückeswagen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Hückeswagen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hückeswagen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hückeswagen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 470 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 15.709,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hückeswagen?

795 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Hückeswagen hoch?

Hückeswagen liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Oberbergischer Kreis von 490 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Hückeswagen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Hückeswagen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.