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Nordrhein-Westfalen Oberbergischer Kreis Gummersbach

Hebesätze Gummersbach

Oberbergischer Kreis · AGS 05374012 · 51.863 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Gummersbach, Stadt

Gewerbesteuer
482 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
675 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
545 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Gummersbach ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 482 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 675 %. Der Median Oberbergischer Kreis liegt bei 490 %, die Differenz beträgt 8 Prozentpunkte.

Wie Gummersbach zum Landesdurchschnitt liegt

Gummersbach liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 482 %. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 281 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 74-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Gummersbach vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gummersbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gummersbach 482 % Berichtsjahr 2024
Median Oberbergischer Kreis 490 % Berichtsjahr 2024 −8 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +102 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Oberbergischer Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gummersbach auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Gummersbach mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Oberbergischer Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gummersbach Grundsteuer B
Bergneustadt 475 % −7 Prozentpunkte 959 %
Reichshof 475 % −7 Prozentpunkte 570 %
Wiehl 475 % −7 Prozentpunkte 508 %
Marienheide 490 % +8 Prozentpunkte 699 %
Radevormwald 490 % +8 Prozentpunkte 490 %

Wie viel Gewerbesteuer in Gummersbach anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 482 % Hebesatz sind 16.110,85 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.409,35 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Gummersbach beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Gummersbach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Gummersbach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gummersbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gummersbach?

Der Hebesatz liegt bei 482 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 16.110,85 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gummersbach?

675 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Gummersbach hoch?

Im Vergleich zum Median Oberbergischer Kreis von 490 % liegt Gummersbach 8 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Gummersbach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Gummersbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.