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Nordrhein-Westfalen Oberbergischer Kreis Bergneustadt

Hebesätze Bergneustadt

Oberbergischer Kreis · AGS 05374004 · 18.547 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bergneustadt, Stadt

Gewerbesteuer
475 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
959 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Bergneustadt setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 475 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 959 %. Der Median Oberbergischer Kreis liegt bei 490 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Bergneustadt zum Landesdurchschnitt liegt

Bergneustadt liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 18 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 475 %. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 244 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 231-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bergneustadt im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bergneustadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bergneustadt 475 % Berichtsjahr 2024
Median Oberbergischer Kreis 490 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +95 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Oberbergischer Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bergneustadt auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Oberbergischer Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bergneustadt Grundsteuer B
Reichshof 475 % 0 Prozentpunkte 570 %
Wiehl 475 % 0 Prozentpunkte 508 %
Hückeswagen 470 % −5 Prozentpunkte 795 %
Wipperfürth 470 % −5 Prozentpunkte 860 %
Gummersbach 482 % +7 Prozentpunkte 675 %

Was die Gewerbesteuer in Bergneustadt konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 475 % Hebesatz sind 15.876,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.175,38 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Bergneustadt nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bergneustadt, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bergneustadt noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bergneustadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bergneustadt?

475 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 15.876,88 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bergneustadt?

959 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Bergneustadt hoch?

Gemessen am Median Oberbergischer Kreis von 490 % liegt der Satz von Bergneustadt 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Bergneustadt per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Bergneustadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.