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Nordrhein-Westfalen Oberbergischer Kreis Wiehl

Hebesätze Wiehl

Oberbergischer Kreis · AGS 05374048 · 25.261 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Wiehl, Stadt

Gewerbesteuer
475 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
508 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
260 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Wiehl gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 475 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 508 %. Der Median Oberbergischer Kreis liegt bei 490 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Was der Wert für Wiehl bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Wiehl im höchsten Fünftel; der Satz von 475 % kommt insgesamt 18 mal vor. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 244 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 169-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Wiehl vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wiehl, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wiehl 475 % Berichtsjahr 2024
Median Oberbergischer Kreis 490 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +95 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Oberbergischer Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wiehl auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Oberbergischer Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wiehl Grundsteuer B
Bergneustadt 475 % 0 Prozentpunkte 959 %
Reichshof 475 % 0 Prozentpunkte 570 %
Hückeswagen 470 % −5 Prozentpunkte 795 %
Wipperfürth 470 % −5 Prozentpunkte 860 %
Gummersbach 482 % +7 Prozentpunkte 675 %

Wie viel Gewerbesteuer in Wiehl anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 475 % sind das 15.876,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.175,38 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Wiehl und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Wiehl ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wiehl

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wiehl?

Der Hebesatz liegt bei 475 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 15.876,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wiehl?

508 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Wiehl hoch?

Der Median Oberbergischer Kreis liegt bei 490 %. Wiehl liegt damit 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Wiehl durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Wiehl
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.